Nachrichten Gesetzgebung Ausländerrecht

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 16. Juli beschlossen, die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland zu erleichtern. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatten sich auf ein entsprechendes Aktionsprogramm „Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland“ verständigt.

Das Treffen der Außenminister der EU-Troika und der Türkei fand gestern in Ankara statt. An dem Gipfel nahmen der Außenminister des derzeitigen EU-Ratspräsidenten Slowenien, Dimitrij Rupel, der Staatsminister für europäische Angelegenheiten des zukünftigen Ratspräsidenten Frankreich, Jean Pierre Jouyet, EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn und Außenminister Ali Babacan teil. Auf der gemeinsamen Pressekonferenz nach dem Treffen betonte der Verhandlungsführer Babacan, dass der EU-Mitgliedschaftsprozess ein größeres Gewicht außerhalb der gewöhnlichen politischen Tagesordnung der Türkei habe, und teilte mit, es sei wichtig, mit der Verhandlung der Kapiteln, die zum Öffnen bereit stehen, ohne Verspätung zu beginnen.: „Unsere Regierung hat starken Willen zur Umsetzung der erforderlichen Reformen. Wir werden die nötigen Schritte zur EU-Anpassung fortsetzen. Die Wahrung der türkischen Vollmitgliedschaftsperspektive ist eine unverzichtbare Bedingung dieses Prozesses“, fügte Babacan hinzu.

Nunmehr liegt ein aktueller Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 8. Februar 2007 vor, der hier als freier download zur Verfügung steht.

Die Europäisierung des deutschen Verwaltungsrechts hat mittlerweile auch das deutsche Asyl- und Ausländerrecht erreicht. Auf der Grundlage des EG-Vertrags, der zum schrittweisen Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts die Annahme von Maßnahmen in den Bereichen Asyl, Einwanderung und zum Schutz der Rechte von Drittstaatsangehörigen vorsieht, sind im Zeitraum von November 2002 bis Dezember 2005 elf Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft aus dem Bereich des Ausländer- und Asylrechts erlassen worden, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Welche Familien haben im Europa des 20. Jahrhundert nicht einen Migrationshintergrund?

Familien, Kinder und Jugendliche, wandern von Ost nach West, von Süd nach Nord. Schlesier, Egerländer und Sudeten kamen nach dem Krieg in die Bundesrepublik Deutschland; später Gastarbeiter aus Italien, der Türkei und der ganzen Welt; nach Öffnung der Grenzen nach Osteuropa konnten viele Deutsche Aussiedler zurück in ihre Heimat. Ostdeutsche, Polen und viele andere Europäer sind gezwungen mit ihren Familien und Kindern die Heimat zu verlassen, da es in ihren Regionen keine Arbeit gibt und so ein Leben nicht mehr möglich ist.

Bei den Geschehnissen in der Berliner Rütli-Schule oder der Schule im Wedding in der die Schulordnung das Sprechen der Deutschen Sprache auf dem Pausenhof gebietet, reden Presse und Experten von ?Migranten?, andere vorsichtig von ?Kindern und Familien mit Migrationshintergrund?. Das Wörterbuch der Microsoft Software Word (Windows XP) kennt weder ?Migranten? noch ?Migrationshintergrund?.

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