Einreise, Aufenthalt, Illegale, Durchreise, Richtlinie 2002/90/EG
Kampf der illegalen Einreise und dem illegalen Aufenthalt?
In einer Zeit der Unsicherheit über den Fortgang der politischen Einigung Europas und über das Schicksal des Deutschen Bundestags und der derzeitigen Bundesregierung gibt es für das Migrationsrecht weiterhin unverrückbare Festpunkte: das geltende Gemeinschaftsrecht.Für die Bekämpfung der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthalts schreibt Art. 1 des Rahmenbeschlusses betreffend die Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens für die Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt (ABl. L 328 vom 5.12.2002, S. 1) unmissverständlich vor: Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen um ...