Integrationskurs, Zuwanderungsgesetz, Sprachtest, §§ 9 I Nr. 7, 44 ff AufenthG
?Wer in Deutschland leben will, muss doch Deutsch können!?
So lautet die landläufige Meinung und wird oft auch schriftlich wiederholt, obwohl sie einer rechten, nämlich rechtlichen Betrachtung nicht Stand zu halten vermag. Beginnen wir bei dem ?richtigen? deutschen Staatsangehörigen, der hier von deutschen Eltern erzogen und in einer deutschen Schule mit der deutschen Sprache vertraut gemacht worden ist. Er beherrscht die deutsche Sprache und wird dies bei jeder Meinungsumfrage für sich voll bestätigen. Nun braucht man nicht zu den kritischen Betrachtern unserer Kulturszene zu gehören, die neuerdings einen großen Teil der Fernsehkanäle und der Printmedien der Unterschichtenbevölkerung zuordnen wollen, aber man kann doch mit Fug und Recht bezweifeln, ob alle Deutschen Deutsch beherrschen.