Integration, Integrationskurse, Bunderegierung, Gesetzgeber, Bevölkerungsgruppen
Integration und Belastung ? ein ewiges Gleichgewichtsspiel?
?Integration ist schön ? macht aber Arbeit? ? mit diesem Motto betitelte die Beauftragte der Bundesregierung ein Plakat mit einem noch nicht vollendeten Strick- oder Häkelwerk, als sie nur für ?Ausländerfragen? zuständig war und noch nicht wie neuerdings für Migration, Flüchtlinge und Integration. Ihr Aufgabenbereich (§ 93 AufenthG) ist beachtlich, umfasst aber keine ähnlich konkreten und selbständigen Integrationsmaßnahmen, wie sie dem Nürnberger Bundesamt zugedacht sind, das allerdings nur ?für Migration und Flüchtlinge? (§ 75 AufenthG) verantwortlich ist. Vergleicht man die vielfältigen Integrationsfelder im Katalog der Beauftragten mit dem Inhalt der Integrationskurse, so wird deutlich, dass Deutschkenntnisse eben nur als Grundangebot (so § 44 II 1 AufenthG) zur Förderung einer besseren Integration taugen können. Wenn man schließlich diejenigen Bevölkerungsgruppen außer Betracht lässt, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen für besondere Integrationsangebote von vornherein nicht zur Verfügung stehen ? also die große Mehrheit der derzeitigen ausländischen Wohnbevölkerung in Deutschland ?, dann findet man schon eher eine verwertbare Ausgangslage, an der nach einigen Jahren ein Erfolg der jetzt in Gang gesetzten Integrationsmaßnahmen gemessen werden kann.