BVerwG

  • Ausländersenat des Bundesverwaltungsgerichts verkennt das Verhältnis von Ausländer- und Sozialrecht

    Mit seiner Entscheidung vom 11. September 2019 (Az. 1 C 48.18)  hat der Ausländersenat des Bundesverwaltungsgerichts eine Entscheidung getroffen, die das selten verliehene Gütesiegel verdient: Nicht praxistauglich!

  • Freizügigkeit von Kindern von Unionsbürgern in Schulausbildung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat am 11. September 2019 nachfolgende Presseerklärung herausgegeben: Art. 10 VO (EU) 492/2011 (ArbeitnehmerfreizügigkeitsVO) vermittelt Kindern, die in Deutschland die Schule besuchen, und ihren Eltern ein Freizügigkeitsrecht i.S.d. § 2 Abs. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU), das einer Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU entgegensteht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 11. September 2019 (BVerwG 1 C 48.18) entschieden.

  • Besondere Privilegierung nachgezogener Kinder bei der Aufenthaltsverfestigung endet mit Volljährigkeit

    Ausländer, die bereits bei Erreichen des 16. Lebensjahres seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen waren, haben einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis unter den erleichterten Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nur, solange sie noch minderjährig sind. Mit Eintritt der Volljährigkeit richtet sich die Erteilung grundsätzlich auch in diesen Fällen nach den strengeren Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 15. August 2019 (BVerwG 1 C 23.18) entschieden.

  • Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der Gefahrenprognose für die übrigen Mitglieder von einer gemeinsamen Rückkehr auszugehen

    Bei der Prüfung von Abschiebungsverboten nach nationalem Recht wegen der Verhältnisse im Herkunftsland hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) für die Gefahrenprognose im Regelfall davon auszugehen, dass Eltern und die mit ihnen zusammenlebenden minderjährigen Kinder („gelebte“ Kernfamilie) gemeinsam zurückkehren. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Familienmitglieder bereits Abschiebungsschutz genießen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 4. Juli 2019 (BVerwG 1 C 45.18) in Änderung seiner Rechtsprechung entschieden.

  • EuGH soll Fragen zum Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie auf Ausweisungen klären

    Ausweisungen können auch nach der Novellierung des Ausweisungsrechts allein auf generalpräventive Gründe gestützt werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 09. Mai 2019 (BVerwG 1 C 21.18) entschieden. Zugleich hat es den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Klärung von Fragen zur Anwendbarkeit der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EGauf das mit einer Ausweisungsentscheidung einhergehende Einreise- und Aufenthaltsverbot angerufen.

  • Vorrangige Prüfung von asylrechtlichen Unzulässigkeitsgründen auch bei „Aufstockerklagen“

    Bestehen Anhaltspunkte für die Annahme, dass ein Asylantrag nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 AsylGunzulässig ist, darf das Verwaltungsgericht einer Klage auf Zuerkennung internationalen Schutzes nur stattgeben, wenn die Voraussetzungen der betreffenden Unzulässigkeitsgründe nicht vorliegen. Dies gilt auch dann, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) den Antrag in der Sache beschieden hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 25. April 2019 (BVerwG 1 C 28.18) entschieden.

  • Bundesverwaltungsgericht bestätigt hessische Abschiebungsanordnung gegen einen türkischen Gefährder

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 6. Februar 2019 (BVerwG 1 A 3.18) die Klage eines islamistischen Gefährders gegen eine Abschiebungsanordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport abgewiesen.

  • Rechtsbehelfsbelehrung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist nicht unrichtig

    Der 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 29. August 2018 (BVerwG 1 C 6.18) entschieden, dass der Hinweis in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass die Klage "in deutscher Sprache abgefasst" sein muss, diese nicht unrichtig im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO macht.

  • Gegenstandswert bei reiner Untätigkeitsklage im Asylverfahren ist auf 2500 € festzusetzen

    Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für eine reine Untätigkeitsbescheidungsklage im Asylverfahren ist auf 2500 € festzusetzen hat des BVerwG mit Beschluss 11. Juli 2018 (1 C 18/17) entschieden.

  • Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären Aufenthalt zum Aufenthalt zur Beschäftigung

    Die Privilegierung des § 9 Beschäftigungsverordnung (BeschV), nach der die Ausübung einer Beschäftigung nach bestimmten Vorbeschäftigungs- oder Voraufenthaltszeiten keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedarf, gilt nicht, wenn ein Ausländer von einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen zu einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung wechseln will. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 21. August 2018 (BVerwG 1 C 22.17) entschieden.

  • Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Abschiebung

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 21. August 2018 entschieden, dass eine Abschiebung eines Ausländers nicht allein deshalb rechtswidrig ist, weil zuvor keine Entscheidung über die Dauer des Einreiseverbots getroffen wurde. Die fehlende Entscheidung über die zeitliche Dauer des Einreiseverbots steht daher auch nicht der Erhebung von Abschiebungskosten entgegen. Weiterhin hat das Bundesverwaltungsgericht nochmals klargestellt, dass aufgrund EU-Rechts ein Einreiseverbot immer eine behördliche oder richterliche Einzelfallentscheidung voraussetzt und nicht allein automatisch aufgrund einer gesetzlichen Anordnung entsteht. Die Regelung im Aufenthaltsgesetz, die kraft Gesetzes mit jeder Abschiebung ein Einreiseverbot gegenüber dem Ausländer anordnet (§ 11 Abs. 1 AufenthG), ist wegen des Fehlens einer Einzelfallwürdigung mit Unionsrecht unvereinbar.

  • Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Im Ausländerrecht können generalpräventive Gründe auch nach dem seit 2016 geltenden neuen Ausweisungsrecht ein Ausweisungsinteresse begründen, das der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis regelmäßig entgegensteht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 12. Juli 2018 (Aktenzeichen BVerwG 1 C 16.17) entschieden.

  • Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales Abschiebungsverbot klagen

    Einem Ausländer, dem bestandskräftig subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, fehlt auch nach der Aussetzung des Familiennachzuges für diesen Personenkreis das Rechtsschutzbedürfnis für eine auf die zusätzliche Feststellung der Voraussetzungen eines nationalen Abschiebungsverbotes gerichtete Klage, um hierdurch eine Erleichterung der Anforderungen des Familiennachzugs zu erreichen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 19. April 2018 (BVerwG 1 C 29.17) auf eine von den Klägern im Dezember 2017 erhobene Sprungrevision entschieden.

  • Eilantrag zur Verhinderung der Abschiebung eines islamistischen Gefährders nach Tunesien ohne Erfolg

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschluss vom 26. März 2018 (BVerwG 1 VR 1.18) den Eilantrag eines islamistischen Gefährders zur Verhinderung seiner Abschiebung nach Tunesien abgelehnt.

  • Einbürgerung scheitert bei Unbeachtlichkeit der verhängten Strafenicht an zusätzlicher Entziehung der Fahrerlaubnis

    Bleibt eine strafgerichtliche Verurteilung - z.B. wegen einer Verkehrsstraftat - wegen der geringen Höhe der verhängten Geld- oder Bewährungsstrafe bei der Anspruchseinbürgerung außer Betracht, kann die zusätzlich (unselbständig) angeordnete Maßregel der Besserung und Sicherung (hier: Entziehung der Fahrerlaubnis und Wiedererteilungssperre, §§ 69, 69a StGB) der Einbürgerung nicht entgegengehalten werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 22. Februar 2018 (BVerwG 1 C 4.17) entschieden.

  • Ausländerbehörden sind für die Aufhebung von Einreise- und Aufenthaltsverboten zuständig

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 25. Januar 2018 (BVerwG 1 C 7.17) die zwischen Bund und Ländern streitige Frage, welche Behörde für die nachträgliche Aufhebung eines vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) nach § 11 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gegen einen Ausländer verfügten Einreise- und Aufenthaltsverbots sachlich zuständig ist, zugunsten einer Zuständigkeit der Ausländerbehörden entschieden.

  • Bundesverwaltungsgericht bestätigt Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteilen vom 22.August 2017 (BVerwG 1 A 2.17 und BVerwG 1 A 3.17) die Klagen von zwei salafistischen Gefährdern gegen Abschiebungsanordnungen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (Innenministerium) abgewiesen. Das Ministerium hatte im Februar 2017 die Abschiebung eines Algeriers und eines Nigerianers gemäß § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) angeordnet. Nachdem deren Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt worden waren, wurden sie abgeschoben.

  • EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen klären

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschluss vom 27. Juni 2017 den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg zur Klärung von Fragen angerufen, die die Sekundärmigration von Ausländern betreffen, die bereits als Flüchtling in einem EU-Mitgliedstaat anerkannt worden sind. Insbesondere geht es um die in der Asylverfahrensrichtlinie eröffnete Möglichkeit, einen Asylantrag als unzulässig abzulehnen, wenn der Antragsteller bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat Flüchtlingsschutz erhalten hat. Bereits im März wurde der EuGH um die Klärung von Fragen in Fällen ersucht, in denen im Ausland subsidiärer Schutz gewährt worden ist (BVerwG, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 C 17.16 u.a.).

  • BVerwG lehnt Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung in Bezug Syrien-Rechtsprechung ab

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrere Anträge auf Zulassung der Revision im Hinblick auf die Rückkehrgefährdung von Syrern verworfen (BVerwG, Beschlüsse vom 27.04.2017 1 B 77.17, 1 B 78.17, 1 B 81.17), da keine Rechtsfrage von grundlegender Bedeutung dargelegt wurde.

  • EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden klären

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 23.03.2017 in drei Verfahren den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg zur Klärung von Fragen angerufen, die die Sekundärmigration von Asylsuchenden betreffen. Insbesondere geht es um die Auslegung und zeitliche Anwendbarkeit der in der Richtlinie 2013/32/EU (Asylverfahrensrichtlinie n.F.) eröffneten Möglichkeit, einen Asylantrag schon dann als unzulässig abzulehnen, wenn der Antragsteller bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat subsidiären Schutz erhalten hat.