EuGH

  • Visumpflicht für Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer ist mit EU-Recht vereinbar

    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in der Rechtssache Yön gegen die Landeshauptstadt Stuttgart(C-123/17) entschiede, dass die Einführung der Visumpflicht für Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer, die sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten, aus Gründen der effektiven Einwanderungskontrolle und der Steuerung der Migrationsströme gerechtfertigt sein kann, soweit die Einzelheiten ihrer Umsetzung nicht über das zur Erreichung des verfolgten Ziels Erforderliche hinausgehen.

  • Lebenspartner von Deutschen ohne rechtliche Bindung können in Deutschland Freizügigkeitsrechte in Anspruch nehmen

     Der Gerichtshof der EU hat in der Rechtssache Banger (C-89/17) am 12. Juli 2018 entschieden, dass ein Unionsbürger, der in sein Heimatland zurückkehrt, das Recht hat, dass die Einreise und der Aufenthalt seines drittstaatsangehörigen Lebenspartners, mit dem er eine dauerhafte Beziehung eingegangen ist, erleichtern muss. Die Entscheidung bezieht sich nicht auf eingetragene Lebenspartner, sondern auf Personen, mit denen der Unionbürger eine dauerhafte Beziehung eingegangen ist. Eine Entscheidung, mit der eine solche Aufenthaltserlaubnis für den drittstaatsangehörigen Lebenspartner verweigert wird, muss auf einer eingehenden Untersuchung der persönlichen Umstände des Antragstellers beruhen und ist zu begründen.

  • Subsidiärer Schutz kann auch bei drohender Verschlechterung des Gesundheitszustands gewährt werden

    Der EuGH hat die Voraussetzungen der Erlangung subsidiären Schutzes mit seinem Urteil vom 24. April 2018 in der Rechtssache C-353/16 erweitert. Einer Person, die in ihrem Herkunftsland in der Vergangenheit Opfer von Folterungen war, kann „subsidiärer Schutz“ gewährt werden, wenn die realistische Gefahr besteht, dass ihr in diesem Land eine angemessene Behandlung ihres physischen oder psychischen Gesundheitszustands absichtlich verweigert wird. Insoweit ist nicht erforderlich, dass der Person in seinem Herkunftsland bei seiner Rückkehr tatsächlich ernsthafte Gefahren wie die Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung drohen. 

  • EuGH konkretisiert den Ausweisungsschutz für Unionsbürger

    Der Gerichtshof der EU hat am 17. April 2018 entschieden, dass der verstärkte Schutz vor Ausweisung u. a. an die Voraussetzung geknüpft ist, dass der Betroffene über ein Recht auf Daueraufenthalt verfügt. Die weitere Voraussetzung des „Aufenthalts in den letzten zehn Jahren im Aufnahmemitgliedstaat“ kann erfüllt sein, sofern eine umfassende Beurteilung der Situation des Unionsbürgers zu dem Schluss führt, dass die Integrationsbande, die ihn mit dem Aufnahmemitgliedstaat verbinden, trotz seiner Inhaftierung nicht abgerissen sind.

  • EuGH: Familiennachzug zu minderjährigen Flüchtlingen

    Der Gerichthof der Europäischen Union hat am 12.04.2018 in der Rechtssache C-550/16 entschieden, dass ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, sein Recht auf Familienzusammenführung behält. Ein Antrag auf Familienzusammenführung muss jedoch innerhalb einer angemessenen Frist gestellt werden, d. h. grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem Tag, an dem der Minderjährige als Flüchtling anerkannt worden ist

  • Selbstständiger Unionsbürger behält seinen Freizügigkeitsstatus bei unfreiwilliger Arbeitsaufgabe

    Der Gerichthof der Europäischen Union hat am 20. Dezember 2017 in der Rechtssache Gusa (C-442/16) entschieden, dass einem Unionsbürger, der nach mehr als einem Jahr eine Erwerbstätigkeit als Selbständiger in einem anderen Mitgliedstaat wegen eines Mangels an Arbeit, der auf von seinem Willen unabhängigen Gründen beruht, aufgegeben hat, die Eigenschaft eines Selbständigen und infolgedessen ein Aufenthaltsrecht in diesem Mitgliedstaat erhalten bleibt.

  • Einbürgerung eines Unionsbürgers führt nicht zum Verlust der Rechte von Familienangehörigen

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 14. November 2017 in der Rechtssache C-165/16(Toufik Lounes / Secretary of State for the Home Department) eine richtungsweisende Entscheidung zur Mehrstaatigkeit getroffen. Der EuGH hat entschieden, dass ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, auch nach der Einbürgerung des Unionsbürgers ein Aufenthaltsrecht aus Art. 21 AEUV in dem Mitgliedstaat ableiten kann. Die Voraussetzungen für die Gewährung dieses Aufenthaltsrechts dürfen nicht strenger sein als diejenigen, die in der Richtlinie über die Freizügigkeit der Unionsbürger vorgesehen sind.

  • EuGH weist die Klagen Ungarns und der Slowakei gegen Verteilung von Asylsuchenden ab

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wies am 6. September 2017 die Klagen der Slowakei und Ungarns (verbundenen Rechtssachen C-643/15 und C-647/15) gegen die vorläufige obligatorische Regelung zur Umsiedlung von Asylsuchenden ab. Diese Regelung habe tatsächlich und in verhältnismäßiger Weise dazu beigetragen, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen konnten.

  • Eltern eines minderjährigen EU-Bürgers erhalten abgeleitetes Aufenthaltsrecht

    Der EuGH hat mit Urteil vom 10. Mai 2017 (C-133/15) in der Rechtssache H. C. Chavez-Vilchez entschieden, dass ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes als Elternteil eines minderjährigen Kindes, das die Unionsbürgerschaft besitzt, ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht in der Union geltend machen kann. Im Rahmen der Entscheidung wurde auch die Frage der Beweislast hinsichtlich der Tatsachen anhand deren sich beurteilen lässt, ob eine Entscheidung, mit der ihm ein Aufenthaltsrecht versagt würde, dem Kind die Möglichkeit nähme, den Kernbestand seiner mit dem Unionsbürgerstatus verbundenen Rechte tatsächlich in Anspruch zu nehmen, konkretisiert.