VGH Baden-Würtemberg - 11 S 1626/08 - Urteil vom 22.03.2010

VGH Baden-Würtemberg - 11 S 1626/08 - Urteil  vom 22.03.2010

Zum abgeleiteten Freizügigkeitsrecht eines mittellosen sorgeberechtigten Drittstaaters (ähnlich EuGH, Urteil in der Rs. "Chen")

  1. In entsprechender bzw. erweiternder Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU ist Familienangehöriger auch ein drittstaatsangehöriger sorgeberechtigter Elternteil eines minderjährigen Unionsbürger, der Freizügigkeit genießt. Dies gilt auch dann, wenn die wirtschaftliche Existenz des Elternteils nicht gesichert ist.
  2. Eine auf die §§ 53 ff. AufenthG gestützte Ausweisung kann nicht in eine Verlustfeststellung nach § 6 Abs. 1 FreizügG/EU umgedeutet werden.
Dateiname: mnet_vgh-bw-3-freizuegg-eu_chen_mittelloser-sorgeberechtigter_220310.pdf
Dateigröße: 107.79 KB
Erstellungsdatum: 09.04.2010
Datum der letzten Aktualisierung: 09.04.2010