Familienangehörige und Unterhaltsgewährung im Freizügigkeitsgesetz

Bei Anwendung des Freizügigkeitsgesetzes/EU gibt es immer wieder Probleme bei der Bestimmung des begünstigten Personenkreises. Dabei kommt dem Merkmal der Unterhaltgewährung besondere Bedeutung zu. Fehler in der Rechtsanwendung führen in der Regel zur Rechtswidrigkeit ausländerrechtlicher Verfügungen.

Welche Fragen soll im Online-Seminar geklärt werden?

  • Wer ist Familienangehöriger?
  • Wie werden Seitenlinien (Brüder, Schwestern, Tanten, Onkel usw.) vom Unionsrecht begünstigt?
  • Werden de facto-Partnerschaften vom Unionsrecht erfasst?
  • Was bedeutet Unterhaltsgewährung bei Nachzugsfällen?
  • Worin unterscheidet sich das Merkmal Unterhaltsgewährung bei Inlandssachverhalten?

Was ist das Ziel dieses Online-Seminars?

  • Sie erhalten Klarheit über die begünstigte Personengruppe.
  • Ich zeige Ihnen, das neben Familienangehörigen auch andere Verwandte vom Unionsrecht begünstigt werden.
  • Sie bekommen Sicherheit bei der Anwendung des Merkmals Unterhaltsgewähren.

Nach der Anmeldung erhalten Sie mindestens drei Seminartermine angeboten. Wenn keiner der Termine Ihnen zusagt, so können Sie sich einfach später noch einmal anmelden. Hinweis: Der nächste Termin, der Ihnen angeboten wird, findet innerhalb der ersten Stunde nach erfolgter Anmeldung statt.

Sie möchten an dem Online-Seminar teilnehmen, ohne die Mitgliedschaft Plus zu erwerben?

Dann bestellen Sie einfach direkt über den Kontakt im Impressum das Seminar für 49,00 € zzgl. USt.

Für Mitglieder von Migrationsrecht.net besteht die Möglichkeit, eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO zu erhalten. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise:

  • Sie sind Fachanwalt für Migrationsrecht.
  • Sie erhalten unmittelbar am Ende des Online-Seminars eine Lernerfolgskontrolle in Form eines pdf-Dokuments, die Sie ausfüllen und an Migrationsrecht.net GmbH per E-Mail übermitteln müssen.
  • Haben Sie den Test bestanden, dann bekommen Sie die Bescheinigung zugesandt.

Die Entscheidung über die Anerkennung der Bescheinigungen liegt bei den Rechtsanwaltskammern. 

Das Online-Seminar wird nur 50 Minuten Ihrer Zeit beanspruchen.

Ihr Dozent: Dr. Klaus Dienelt

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