Migrationsrecht.net - Das Fachportal zum Ausländerrecht



Ausländerrecht » Über M.Net

Über Migrationsrecht.Net - Holger Winkelmann

Beitragsseiten
Über Migrationsrecht.Net
MNet - Usermeinungen
Dr. Klaus Dienelt
Holger Winkelmann
Boris Strauch
Daniel Naujoks
Tomas Renner Jones
Karsten Fernkorn
MNet - Historie
Alle Seiten

Holger Winkelmann /Migrationsrecht.Net

Holger Winkelmann

 

Portal Freiheitsentziehungs- und Haftrecht

Holger Winkelmann ist Erster Polizeihauptkommissar bei der Bundespolizei und als Fachkoordinator für die Fachgruppe Recht und Verwaltung im Aus- und -fortbildungszentrum in Walsrode/Niedersachsen zuständig. Nach der Beendigung seines Studiums als Diplomverwaltungswirt (FH) 1990 war er in verschiedenen Führungsfunktionen im damaligen Bundesgrenzschutz (der heutigen Bundespolizei) eingesetzt und ist seit 1999 im Nebenamt als Pressesprecher bei Großeinsätzen der Polizei tätig.
Als Dozent der Bundespolizeiakademie liegt für Holger Winkelmann seit 2000 der Schwerpunkt im Europa- und Ausländerrecht sowie im Haftrecht. In der Funktion hat er die Implementierung der europäischen Rechtsakte in nationales Recht aus bundespolizeilicher Sicht durch Stellungnahmen und Vorschläge, insbesondere im Rahmen der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes, des Schengener Grenzkodexes, sowie des Visakodexes und der neuen Verwaltungsvorschriften des Bundesinnenministeriums mitgestaltet.

Neben seiner Vortragstätigkeit, unter anderem bei Migrationsrecht.Net, und als Verfasser von Aufsätzen zum Europarecht und Haftrecht wird er als Referent im In- und Ausland im Themenbereich Europa- und Schengenrecht eingesetzt. Nach einer Verwendung 2003 in Afghanistan war er seit 2007 für die europäische Grenzschutzagentur (Frontex) im Rahmen der Schulung des Litauischen Grenzschutzes in Vilnius tätig. Ab 2010 ist die Schulung des türkischen Grenzschutzes innerhalb eines deutsch-türkischen Twinning-Projektes geplant.

Auf ein Wort ...

Im Migrationsrecht.Net entsteht auf der Hauptseite eines neues Unterportal zum Freiheitsentziehungs- und Haftrecht:

Das Recht auf Freiheit der Person ist unverletzlich.

Freiheitsentziehungen bewirken regelmäßig einen besonders schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG i.V.m. Art. 104 Abs. 2 GG. Nach dem Gesetzesvorbehalt in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG sind zwar grundsätzlich Eingriffe in dieses Grundrecht möglich, allerdings unterliegen sie dem hohen Maßstab der besonderen Rechtsgarantien bei Freiheitsentziehungen nach Art. 104 GG (Magna Charta Libertatum).

Der hohen Bedeutung dieses Rechtsgutes ist der Inhalt dieses Portals gewidmet.

Das Portal wird sukzessive die sachliche Darstellung und Kommentierung einschlägiger gerichtlicher Entscheidungen zum Freiheitsentziehungs- und Haftrecht deutscher und europäischer Gerichte umfassen. Aufsätze und Fortbildungsunterlagen sollen die Inhalte ergänzen und abrunden.

Es wird durch den Autor auch der bescheidene Versuch unternommen die bestehende Kommentierung zum Abschiebungshaftrecht unter www.abschiebungshaft.de neu zu strukturieren und auszubauen. In dem Bemühen ein möglichst objektives und umfassendes Rechercheportal zu entwickeln, soll das Lebenswerk eines stets um die Sache bemühten Klaus Melchior unvergessen bleiben.

Holger Winkelmann, im Juni 2009







Rechtsanwälte

MNet Newsletter

Abonnieren Sie jetzt den Newsletter Ausländerrecht.



Empfehlung


Anzeige