Fehlervermeidung bei der Ermessensausübung bei einem Einreise- und Aufenthaltsverbot
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Das Verhängen eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG gehört zu den typischen Bestandteilen ausländerrechtlicher Verfügungen. Daher sind Fehler bei der Ermessensausübung besonders problematisch, da sie zu kostenpflichtigen Aufhebungen durch das Verwaltungsgericht führen können. Weiterlesen ...