Die komplexen unionsrechtlichen Regelungen zur Einreise und Aufenthalt von Negativstaatern werfen in der Praxis viele Fragen auf. Die Abgrenzung der maßgeblichen Vorschriften der EU-VisumVO, des SDÜ und des VK erfolgen häufig fehlerhaft, was die Rechtswidrigkeit ausländerrechtlicher Verfügungen zur Folge haben kann. Auch die nationalen Bestimmungen, mit denen das Unionsrecht mit dem nationalen Recht verzahnt wird, werden nicht richtig angewendet, sodass es immer wieder zu rechtlichen Fehleinschätzungen kommt.

Die komplexen unionsrechtlichen Regelungen zur Einreise und Aufenthalt von Positivstaatern werfen in der Praxis viele Fragen auf. Die Abgrenzung der maßgeblichen Vorschriften der EU-VisumVO, des SDÜ und des SGK erfolgen häufig fehlerhaft, was die Rechtswidrigkeit ausländerrechtlicher Verfügungen zur Folge haben kann. Auch die nationalen Bestimmungen, mit denen das Unionsrecht mit dem nationalen Recht verzahnt wird, werden nicht richtig angewendet, sodass es immer wieder zu rechtlichen Fehleinschätzungen kommt.

Auch für einfache Mitglieder zugänglich!

Im Wettbewerb um die besten ausländischen Fachkräfte mussten die nötigen Strukturen geschaffen werden, um interessierte Fachkräfte von Deutschland überzeugen zu können. Um die Verwaltungsverfahren effizienter und serviceorientierter zu gestalten, wurde mit § 81a AufenthG ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeführt, das der Gewinnung von Ausländern mit qualifizierten Berufsabschlüssen dient.

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Bei der Beschäftigung von Ausländern stellen sich in der täglichen Praxis viele Fragen: Welche Dokumente muss ich zur Personalakte nehmen? Muss ich die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses der Ausländerbehörde melden? Was passiert, wenn der Aufenthaltstitel eines beschäftigten Ausländers ausläuft? Diese und weitere Fragen sollen in dem Online-Seminar geklärt werden.

Seit dem 1. Februar ist der Brexit Realität: Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Was ist gleich geblieben, was ändert sich? Wie gestalten sich die künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich? Das Online-Seminar gibt einen Überblick über die Rechtslage bis zum Inkrafttreten des § 16 FreizügG/EU zum 24.11.2020.