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Türkei: Klage gegen Sprachanforderungen beim Familiennachzug

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Geschrieben von Dr. Klaus Dienelt Freitag, 7. März 2008

 „Klage der Hoffnung von einer türkischen Rechtsanwältin“, titelt die SABAH heute auf ihrer ersten Seite über ein von einer türkischen Anwältin angestrengtes Verfahren gegen das im Sommer letzten Jahres reformierte Zuwanderungsrecht. Geklagt wird dabei explizit gegen den Sprachtest bei Familiennachzug, den die nachziehenden Ehepartner noch in ihrem Herkunftsland bestehen müssen. Diese Neuregelung verstoße gegen geltendes europäisches Recht, so die Anwältin Mehtap Ayhan, die die Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht hat. Sie sei zuversichtlich, da ein ähnlicher Fall in Großbritannien zum Erfolg geführt habe.

 

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