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Beckstein: Bilanz zu Bleiberechtsregelung in Bayern

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Geschrieben von Dr. Dienelt Donnerstag, 19. April 2007

Beckstein: "Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz bietet faire Chance für faktisch wirtschaftlich und sozial integrierte Ausländer und vermeidet Zuwanderung in die Sozialsysteme – bereits rund 300 positive Entscheidungen in Bayern"

Bis zum 31.12.2006, also gut einen Monat nach Inkrafttreten der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz vom 17. November 2006 haben die bayerischen Ausländerbehörden bereits rund 300 positive Entscheidungen für ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige getroffen. Insgesamt 2.000 Personen hatten bis zu diesem Zeitpunkt Anträge auf Aufenthaltserlaubnis gestellt. Im Rahmen dieser Anträge wurden bislang 117 Aufenthaltserlaubnisse und 182 Duldungen zur Arbeitsplatzsuche erteilt. 102 Anträge wurden abgelehnt. Über die übrigen Anträge wurde noch nicht entschieden. Beckstein betonte: „Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz wie beabsichtigt eine faire Chance für faktisch wirtschaftlich und sozial integrierte Ausländer bietet und eine Zuwanderung in die Sozialsysteme vermeidet.“

Von den derzeit knapp 12.000 in Bayern geduldeten Ausländern kommen für die Bleiberechtsregelung auf Grund der zeitlichen Vorgaben (Aufenthalt in Deutschland bei Familien mit Kindern seit 6 Jahren, alle übrigen seit 8 Jahren) ca. 5.000 Personen in Betracht. Soweit diese Personen Anträge auf Aufenthaltserlaubnisse stellen, haben die Ausländerbehörden neben den rein zeitlichen Voraussetzungen vor Erteilung einer Erlaubnis zu prüfen, ob der Lebensunterhalt selbstständig gesichert werden kann, die Antragsteller über einfache deutsche Sprachkenntnisse verfügen und nicht straffällig geworden sind.


Link zur Quelle 

http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2007/44.php

 

http://www.csu.de/home/Display/Artikel/070418_beckstein

 

 

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