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Kinderkommission des Bundestages fordert Aufhebung des Vorbehalts in der UN-Kinderrechtskonvention

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Geschrieben von Dr. Dienelt Donnerstag, 25. Oktober 2007

Am 5. April 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten – unter Vorbehalt. Obwohl die Rücknahme der Vorbehalte bereits mehrfach Gegenstand der parlamentarischen Beratungen war, existiert die Vorbehaltserklärung bis heute.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages fordert die Bundesregierung deshalb anlässlich des morgigen Weltkindertages erneut auf, die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention endlich aufzuheben. Die Kinderkommission hat in dieser Legislaturperiode bereits einen einstimmigen Beschluss diesbezüglich gefasst.

Die Vorbehaltserklärung ist sachlich obsolet und deren Rücknahme daher rechtlich möglich. Bund und Länder müssen die Chance endlich ergreifen, sich gemeinsam für die Rechte der Kinder stark zu machen.

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Miriam Gruß (FDP): „Der bisher gezeigte Unwille Deutschlands, die UN-Kinderrechtskonvention uneingeschränkt durchzusetzen, ruft – zu Recht – Irritationen und Zweifel an der Kinderfreundlichkeit in diesem Land hervor. Kinderrechte sind Menschenrechte. Die Rücknahme der Vorbehaltserklärung wäre ein Meilenstein auf dem Weg zu einem kinderfreundlichen Deutschland. Es ist mehr als überfällig, Kindern endlich zu ihrem Recht zu verhelfen.“

Quelle: Presseerklärung des Deutschen Bundestages

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