Visumfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger

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Die 23. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München (Aktenzeichen: M 23 K 10.1983) hat festgestellt, dass eine türkische Klägerin für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu drei Monaten zum Dienstleistungsempfang  visumfrei in die Bundesrepublik Deutschland einreisen darf. Mit diesem Urteil wird der Soysal-Entscheidung des EuGH Rechnung getragen.

In einer Verwaltungsstreitsache gegen die Bundesrepublik Deutschland wurde am 09.02.2010  folgendes Urteil
verkündet:

Es wird festgestellt, dass die Klägerin für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu drei Monaten zum Dienstleistungsempfang – insbesondere zu touristischen Zwecken – ohne Aufenthaltserlaubnis – insbesondere visumsfrei – in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich aufhalten darf.

Die Begründung bleibt den schriftlichen Entscheidungsgründen vorbehalten, die den Beteiligten in einigen Wochen zugestellt werden. Die Berufung wurde in dem Urteil zugelassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung nur zwischen den Parteien des Rechtsstreits Rechtswirkungen entfaltet.

Quelle: Presseerklärung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München

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