Karikaturenstreit, Prozess Koran Münster, § 166 StGB türkisches Gericht für Pressefreiheit

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Verunglimpfung: Koran in Deutschland / Politiker in der Türkei

Der Karikaturen-Streit ist zu einem weltweiten Konflikt geworden. Weniger populär aber von ähnlicher Brisanz ist der Fall der ab heute in Lüdinghausen bei Münster verhandelt wird. Der Angeklagte harter mit Koranversen bedrucktes Toilettenpapier im Internet verkaufen wollen.  Ein türkisches Gericht in Ankara hat vergangene Woche in einem Fall der Verunglimpfung weltlicher Leitfiguren die Entschädigungsklage des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan gegen ein Satiremagazin wegen einer Karikaturenserie abgewiesen.

Türkisches Gericht Erdogan darf in Gestalt von Tieren dargestellt werden

Auf den Zeichnungen, die den Titel "Tayyipler Alemi", auf Deutsch "Welt der Tayyips" trug, waren unter anderem ein Elefant, eine Giraffe und ein Affe mit dem Kopf des Regierungschefs abgebildet. Erdogan hatte vom Herausgeber des "Penguen"-Magazins umgerechnet rund 25.000 Euro Entschädigung gefordert. Die Richter befanden jedoch, dass die Zeichnungen keine Beleidigung darstellten. 

Das Satiremagazin feierte seinen Erfolg vor Gericht mit einer neuen Zeichnung, wo ein Pinguin zum Ministerpräsidenten gewandt in fast schon aristokratischem Türkisch sagt: "Affedersiniz, lütfen validenizi de alip gidir misiniz beyefendi". Damit spielte das Magazin auf ein Gespräch des Ministerpräsidenten mit einem Landwirt am Rande eines AKP Kongresses in Mersin vom Wochenende an. Der Landwirt hatte sich beim Ministerpräsidenten persönlich über seine missliche Lage beklagen wollen. Erdogan hatte den Mann auf Vulgärtürkisch zurecht gewiesen ("Ulan terbiyesizlik yapma") und ihm zu verstehen gegeben, dass er verschwinden möge. ("Hadi anani al git buradan) Noch am selben Tag wurde der Regierungschef, der auf einem zentralen Platz in Mersin eine Rede hielt, von Demonstranten mit Eiern beschmissen.

Verunglimpfung des Koran

Der Fall, der in Lüdinghausen/Münster verhandelt wird, ist anders gelagert und dürfte für den vermeintlichen Künstler weiter reichende Folgen haben. Im Juli vergangenen Jahres - lange, bevor der Karikaturenstreit weltweit für Aufruhr sorgte, bedruckte der Angeklagte Toilettenpapier mit dem arabischen Wort für "Koran". Für vier Euro pro Rolle bot er das Papier im Internet an und bezeichnete in einem Schreiben dazu den Koran als "Kochbuch für Terroristen". Der Koran, schreibt er, rufe an vielen Stellen zu Gewalttaten wie den Anschlägen auf die Londoner U-Bahn auf. Mit dem Verkauferlös will er den "Opfern islamischen Terrors" eine "Gedenkstätte" bauen. Er schickte das Probepackungen inklusive Schreiben an verschiedene deutsche Fernsehsender, an Moscheen und islamische Gemeinden.

Verunglimpfung von Religionsgemeinschaften  § 166 StGB

Angeklagt ist der Münsterländer wegen Verunglimpfung von Religionsgemeinschaften nach Paragraf 166 StGB. Der Münsteraner Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer sieht das so: "Wenn jemand das Wort Koran, also des heiligen Buches der Moslems, auf Toilettenpapier stempelt, weiß jeder, was der Produzent des Toilettenpapiers damit sagen will.? Hier sei das Recht der Meinungsfreiheit eindeutig überschritten, weil es sich nicht um eine "intellektuelle, satirische oder künstlerische Auseinandersetzung handelt, sondern um reine Schmähkritik".

Die Münsteraner Staatsanwaltschaft hatte im Juli 2005 die Ermittlungen aufgenommen, nachdem die iranische Regierung an das Auswärtige Amt appelliert hatte, dem Tun Einhalt zu gebieten und später Anzeige gegen den Mann erstattete. Eine weitere Anzeige erhielt die Polizei vom Türkisch-Islamischen Verein Ditib in Duisburg, einer der rund 15 Moschee-Gemeinden, an die er Proben seines provokanten Klopapiers geschickt hatte. "Unsere Mitglieder waren entsetzt und traurig", beschreibt Sprecher Ali Topcuk die Reaktionen im vergangenen Sommer. "Der Koran ist nach muslimischer Auffassung ein heiliges Buch, und diese Tat ist schon sehr beleidigend".

Dennoch reagierten die angeschriebenen islamischen Gemeinden besonnen. Bis auf die Anzeige aus Duisburg wurde der Fall nicht weiter publik gemacht, selbst in den meisten Ditib-Filialen in anderen Städten NRWs wusste man bis heute nichts von der Tat. 

"Das Gericht muss dem Angeklagten auf jeden Fall individuell gerecht werden", sagt Oberstaatsanwalt Schweer. Das internationale Medieninteresse ist groß, selbst eine Zeitung aus Japan hat schon bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt. "Andererseits dürfen solche Dinge nicht mehr verharmlost werden und dann muss es auch eine angemessene Sanktion geben". Die könnte laut Gesetz als Geldstrafe ausfallen, aber auch als Freiheitsstrafe von drei Jahren.