Heute wird vor dem Bundesverwaltungsgericht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erneut über die Klagen zweier Anwärterinnen auf die Aufnahme in den Lehrdienst an öffentlichen Schulen (in Niedersachsen und Baden-Württemberg) verhandelt, mit denen sich die Klägerinnen gegen das Verbot wenden, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen.