Algerien

  • Bundesverwaltungsgericht bestätigt Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteilen vom 22.August 2017 (BVerwG 1 A 2.17 und BVerwG 1 A 3.17) die Klagen von zwei salafistischen Gefährdern gegen Abschiebungsanordnungen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (Innenministerium) abgewiesen. Das Ministerium hatte im Februar 2017 die Abschiebung eines Algeriers und eines Nigerianers gemäß § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) angeordnet. Nachdem deren Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt worden waren, wurden sie abgeschoben.