Änderungen im Untersuchungshaftrecht

Änderungen im Untersuchungshaftrecht

Änderung der Belehrungspflichten im Untersuchungshaftrecht
(Gesetz zur Änderung des U-Haftrechtes vom 29. Juli 2009)

  • Das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechtes wurde im Bundestag am 28.05.2009 in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses angenommen (Bundesratsdrucksache 587/09 vom 19.06.09), am 29. Juli 2009 ausgefertigt und am 31. Juli 2009 im BGBl Teil I Nr. 48 veröffentlicht.
  • Das Gesetz tritt am 01. Januar 2010 in Kraft (Artikel 8).
  • Im Kern behandelt die Abhandlung die geänderten und erweiterten Belehrungspflichten der festnehmenden Behörden gegenüber dem Betroffenen.
  • Beigefügte Musterbelehrungen sind zur Verdeutlichung beigefügt.

Änderung der Belehrungspflichten im Untersuchungshaftrecht
(Gesetz zur Änderung des U-Haftrechtes vom 29. Juli 2009)

  • Das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechtes wurde im Bundestag am 28.05.2009 in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses angenommen (Bundesratsdrucksache 587/09 vom 19.06.09), am 29. Juli 2009 ausgefertigt und am 31. Juli 2009 im BGBl Teil I Nr. 48 veröffentlicht.
  • Das Gesetz tritt am 01. Januar 2010 in Kraft (Artikel 8).
  • Im Kern behandelt die Abhandlung die geänderten und erweiterten Belehrungspflichten der festnehmenden Behörden gegenüber dem Betroffenen.
  • Beigefügte Musterbelehrungen sind zur Verdeutlichung beigefügt.
Dateiname: haft_aenderung-des-u-haftrechtes.pdf
Dateigröße: 319 Byte
Erstellungsdatum: 08.12.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 08.12.2009