Migrationsrecht.net - Informationsportal zum Ausländerrecht

Das Portal Migrationsrecht.net bietet Juristen, Rechtsanwälten, Journalisten und auch Rechtssuchenden mit seinem Experten-Netzwerk umfangreiche Informationen sowie aktuelle News aus dem gesamten Bereich des europäischen und deutschen Migrationsrechts. Zu vielen Themengebieten des Ausländerrechts stehen Texte, Abhandlungen, Gesetze und Verordnungen sowie E-Books zur Verfügung.

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) wirft seinen Schatten voraus. Was bedeutet dies für die Praxis? Die Beantwortung der Frage, wann das neue Recht anzuwenden ist, und ob auch anhängige Altverfahren erfasst werden, macht erhebliche Probleme. Zum einen gelten die maßgeblichen neuen EU-Verordnungen zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten, dem 12. Juni 2026 und dem 1. Juli 2026. Zum anderen scheint der Gesetzgeber die Übergangsvorschriften falsch zu verstehen.

Um ein wenig Klarheit in die verworrene Situation mit den Übergangsvorschriften des GEAS zu bringen, hier eine kurze Darstellung des Problems.

Alman Vatandaşlık Kanunu’nun (Staatsangehörigkeitsgesetz-StAG) 25. maddesinin eski hâline göre (01.01.2000–27.06.2024 tarihleri arasında yürürlükte olan) yabancı bir vatandaşlığın kazanılması, kural olarak otomatik biçimde Alman vatandaşlığının kaybına yol açmaktaydı. Bu kayıp ile birlikte, buna bağlı olan Avrupa Birliği vatandaşlığı da sona ermekteydi.

Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 4. März 2026 (BVerwG 1 C 4.25) entschieden, dass Ausländer, die nach Einbürgerung in den deutschen Staatsverband, wieder die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsstaates annehmen, ohne dass ihnen eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt wurde, auf der Grundlage von § 25 StAG in der ab Januar 2000 bis zu seiner Aufhebung im Juni 2024 geltenden Fassung die deutsche Staatsangehörigkeit und damit einhergehend die Unionsbürgerschaft verlieren, wenn eine einzelfallbezogene Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange ergibt, dass der Verlust auch der Unionsbürgerschaft verhältnismäßig ist. Eine solche Prüfung der Verhältnismäßigkeit ist gegebenenfalls im Rahmen eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung des (Nicht-)Bestehens der Staatsangehörigkeit nachzuholen.

Weitere Beiträge ...