Geplante Einführung von Entscheidungsfristen durch das GEAS-Anpassungsgesetz
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) sollen erstmals auch Entscheidungsfristen für das erstinstanzliche Klageverfahren in das Asylgesetz aufgenommen werden. Der Entwurf dient der Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1348 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU (ABl. L 2025/1358 vom 22. Mai 2024 – im Folgenden: AsylVf-VO). Weiterlesen ...