Ausschluss des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten mit EU-Recht und Verfassungsrecht vereinbar?
Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (BT-Drs. 21/321) soll Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland begrenzen. Der Gesetzentwurf zielt auf eine Verringerung der Belastungen der Länder und Kommunen durch die Verringerung der Aufnahme von Familienangehörigen subsidiär Schutzberechtigter ab. Das soll durch eine zeitweise Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten erreicht werden. Deren Zahl wird durch die Aussetzung des Familiennachzugs um bis zu 12.000 jährlich verringert. Weiterlesen ...