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Die geschichtliche Entwicklung des Ausländerrechts in Deutschland seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs ist durch die Anwerbung von Gastarbeitern seit Mitte der 1950er Jahre, durch die Verfestigung der Aufenthaltsverhältnisse nach dem Anwerbestopp vom November 1973 und durch die Beschränkungen des Familiennachzugs im Herbst 1981 geprägt. Mit dem Ausländergesetz von 1990/91 und der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 1999/2000 sollte der damit allmählich entstandenen Einwanderungssituation Rechnung getragen werden. Seit langem sind Zuzug und Aufenthalt der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der EWG/EG durch das Gemeinschaftsrecht geregelt. Zudem hat die Europäische Union in den letzten Jahren vermehrt von ihren neuen Zuständigkeiten zur Regelung der Einreise, des Aufenthalts und der Integration sowie der Aufnahme von politisch Verfolgten und anderen Flüchtlingen aufgrund des Amsterdamer Vertrags Gebrauch gemacht. Daher finden sich die Grundlagen für das in Deutschland geltende Ausländerrecht einschließlich des Asyl- und Flüchtlingsrechts sowohl im Völkerrecht und im europäischen Gemeinschaftsrecht als auch im deutschen Verfassungs- und Gesetzesrecht. Die wichtigsten sind nachfolgend mit abgekürzten Titeln und genauen Fundstellen genannt. Die Volltexte können mit ihrer vollständigen Bezeichnung unter Service – Archiv eingesehen und abgeladen werden. Bei den Rechtsakten der EU-Organe ist zu beachten, dass eine große Anzahl in den letzten Monaten vor der EU-Erweiterung im Mai 2004 ergangen ist und die Fristen für ihre Umsetzung in das mitgliedstaatliche Recht teilweise noch nicht abgelaufen sind. Einige von ihnen sind in Deutschland in dem neuen Zuwanderungsrecht berücksichtigt, dieses ist aber noch nicht verkündet und wird in seinen wesentlichen Teilen erst am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Die mit dem Zuwanderungsgesetz neu geschaffenen oder veränderten Gesetztexte – vor allem Aufenthaltsgesetz und Freizügigkeitsgesetz/EU sowie Asylverfahrensgesetz – werden hier nach ihrer Veröffentlichung mit Fundstellennachweisen aufgenommen werden. Ebenso die neu zu erlassenden Rechtsverordnungen – insbesondere die Verordnungen über die Durchführung des Aufenthaltsgesetzes, die Beschäftigung von Arbeitnehmern und die Integrationskurse.
Völkerrecht
- Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBl. 1952 II 685, 953)
- Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge - sog. Genfer Flüchtlingskonvention – GK (BGBl. 1953 II 559; 1954 II 61)
- Abkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (BGBl. 1976 II 473)
- Europäisches Übereinkommen über Staatsangehörigkeit vom 6.11.1997
Die geschichtliche Entwicklung des Ausländerrechts in Deutschland seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs ist durch die Anwerbung von Gastarbeitern seit Mitte der 1950er Jahre, durch die Verfestigung der Aufenthaltsverhältnisse nach dem Anwerbestopp vom November 1973 und durch die Beschränkungen des Familiennachzugs im Herbst 1981 geprägt.
Mit dem Ausländergesetz von 1990/91 und der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 1999/2000 sollte der damit allmählich entstandenen Einwanderungssituation Rechnung getragen werden.
- Unionsbürger" />
Unionsbürger
Verträge
- Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (ABl. C 169 vom 18.7.2003)
- EWR-Abkommen (BGBl. 1993 II 266; 1993 II 1294)
- Freizügigkeitsabkommen EU/Schweiz (ABl. L 112 vom 30.4.2002; L 068 vom 12.3.2003 S. 1; L 023 vom 28.1.2004 S. 27; L 034 vom 6.2.2004 S. 72)
Verordnungen, Richtlinien, sonstige Rechtsakte
- RL 64/221/EWG vom 25.2.1964 betr. Sondervorschriften aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (ABl. 1964 S. 850)
- RL 68/360/EWG vom 15.10.1968 betr. Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen (ABl. 1968 L 257 S. 13)
- VO/EWG 1612/68 vom 15.10.1968 betr. Freizügigkeit der Arbeitnehmer (ABl. L 257 S. 2; zuletzt geändert durch VO/EWG 2434/92 vom 27.7.1992, ABl. L 245 S. 1)
- RL 2004/38/EG vom 29.4.2004 betr. Freizügigkeit der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen (ABl. L 158 vom 30.4.2004 S. 77; berichtigt in ABl. L 229 vom 29.6.2004 S. 35)
Seit langem sind Zuzug und Aufenthalt der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der EWG/EG durch das Gemeinschaftsrecht geregelt. Zudem hat die Europäische Union in den letzten Jahren vermehrt von ihren neuen Zuständigkeiten zur Regelung der Einreise, des Aufenthalts und der Integration sowie der Aufnahme von politisch Verfolgten und anderen Flüchtlingen aufgrund des Amsterdamer Vertrags Gebrauch gemacht. Daher finden sich die Grundlagen für das in Deutschland geltende Ausländerrecht einschließlich des Asyl- und Flüchtlingsrechts sowohl im Völkerrecht und im europäischen Gemeinschaftsrecht als auch im deutschen Verfassungs- und Gesetzesrecht. Die wichtigsten sind nachfolgend mit abgekürzten Titeln und genauen Fundstellen genannt. Die Volltexte können mit ihrer vollständigen Bezeichnung unter Service – Archiv eingesehen und abgeladen werden. Bei den Rechtsakten der EU-Organe ist zu beachten, dass eine große Anzahl in den letzten Monaten vor der EU-Erweiterung im Mai 2004 ergangen ist und die Fristen für ihre Umsetzung in das mitgliedstaatliche Recht teilweise noch nicht abgelaufen sind. Einige von ihnen sind in Deutschland in dem neuen Zuwanderungsrecht berücksichtigt, dieses ist aber noch nicht verkündet und wird in seinen wesentlichen Teilen erst am 1. Januar 2005 in Kraft treten.
- Drittstaatsangehörige" />
Drittstaatsangehörige
Verträge
- Europa-Abkommen (z.B. mit Polen, BGBl. 1993 II 804)
- Schengener Durchführungsübereinkommen (BGBl. 1993 II 1010; zuletzt geändert durch RL 2002/90/EG vom 28.11.2002, ABl. L 328 S. 1)
Verordnungen, Richtlinie, sonstige Rechtsakte
Einreise und Aufenthalt
- Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (Auszug; ANBA 1981, 4)
- Beschluss Nr. 3/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei vom 19.9.1980 (ABl. C 110 S. 60)
- VO/EG 1683/95 vom 29.5.1995 betr. einheitliche Visagestaltung (ABl. L 53 vom 23.2.2002, zuletzt geändert durch VO/EG 334/2002 vom 18.2.2002, ABl. L 53 vom 23.2.2002 S. 7)
- RL 2000/43/EG vom 29.6.2000 betr. Gleichbehandlungsgrundsatz (ABl. L 180 vom 19.7.2000 S. 22)
- VO/EG 539/2001 vom 15.3.2001 betr. Visumpflicht (ABl. L 81 vom 11.3.2003 S. 1; zuletzt geändert durch VO/EG 453/2003 vom 6.3.2003, ABl. L 69 vom 13.3.2003 S. 10)
- RL 2001/40/EG vom 28.5.2001 betr. Anerkennung von Rückführungsentscheidungen (ABl. L 149 vom 2.6.2001 S. 34)
- VO/EG 1030/2002 vom 13.6.2002 betr. einheitliche Gestaltung des Aufenthaltstitels (ABl. L 157 vom 15.6.2002 S. 1)
- RL 2003/86/EG betr. das Recht auf Familienzusammenführung vom 22.9.2003 (ABl. L 251 vom 3.10.2003 S. 12)
- RL 2003/109/EG vom 25.11.2003 betr. Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (ABl. L 16 vom 23.12.2004 S. 4)
Asyl und Flüchtlinge
- RL 2001/55/EG vom 20.7.2001über Mindestnormen für vorläufigen Schutz im Falle eines Massenzustroms (ABl. L 212 vom 7.8.2001 S. 1)*
- RL 2003/9/EG vom 27.1.2003 betr. Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern (ABl. L 31 vom 6.2.2003 S. 19)*
- VO/EG 343/2003 vom 18.2.2003 betr. Bestimmung des zuständigen Asylstaats (ABl. L 50 vom 25.2.2003 S. 1)*
- VO/EG 1560/2003 vom 2.9.2003 mit Durchführungsbestimmungen zur VO/EG 343/2003 (ABl. 222 vom 5.9.2003 S. 3)*
- RL 2004/83/EG vom 29.4.2004 betr. Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Flüchtlinge (ABl. L 304 vom 30.9.2004 S. 12)*
Seit langem sind Zuzug und Aufenthalt der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der EWG/EG durch das Gemeinschaftsrecht geregelt. Zudem hat die Europäische Union in den letzten Jahren vermehrt von ihren neuen Zuständigkeiten zur Regelung der Einreise, des Aufenthalts und der Integration sowie der Aufnahme von politisch Verfolgten und anderen Flüchtlingen aufgrund des Amsterdamer Vertrags Gebrauch gemacht. Daher finden sich die Grundlagen für das in Deutschland geltende Ausländerrecht einschließlich des Asyl- und Flüchtlingsrechts sowohl im Völkerrecht und im europäischen Gemeinschaftsrecht als auch im deutschen Verfassungs- und Gesetzesrecht. Die wichtigsten sind nachfolgend mit abgekürzten Titeln und genauen Fundstellen genannt. Die Volltexte können mit ihrer vollständigen Bezeichnung unter Service – Archiv eingesehen und abgeladen werden. Bei den Rechtsakten der EU-Organe ist zu beachten, dass eine große Anzahl in den letzten Monaten vor der EU-Erweiterung im Mai 2004 ergangen ist und die Fristen für ihre Umsetzung in das mitgliedstaatliche Recht teilweise noch nicht abgelaufen sind. Einige von ihnen sind in Deutschland in dem neuen Zuwanderungsrecht berücksichtigt, dieses ist aber noch nicht verkündet und wird in seinen wesentlichen Teilen erst am 1. Januar 2005 in Kraft treten.
Deutsches Recht-Grundrechte, Staatsangehörigkeit" />
Deutsches Recht
Grundrechte, Staatsangehörigkeit
- Grundgesetz (GG) vom 23.5.1949 (zuletzt geändert durch Ges. vom 26.7.2002, BGBl. I 2863) – Auszug –
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 22.7.1913 (RGBl. S. 583; zuletzt geändert durch Ges. vom 21.8.2002, BGBl. I 3322) – bis Ende 2004 geltende Fassung
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 22.7.1913 (RGBl. S. 583; zuletzt geändert durch Ges. vom 30.7.2004, BGBl. I 1950) – ab Januar 2005 geltende Fassung
- Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in der Fassung vom 2.6.1993 (BGBl. I 829; zuletzt geändert durch Ges. vom 30.7.2004, BGBl. I 1950) – Auszug
Deutsches Recht-EU-Ausländer" />
Bestimmungen für EU-Ausländer
- Aufenthaltsgesetz/EWG in der Fassung vom 31.1.1980 (BGBl. I 116; zuletzt geändert durch Ges. vom 23.12.2003, BGBl. I 2848) – gültig bis Ende 2004
- Freizügigkeitsverordnung/EG vom 17.7.1997 (BGBl. I 1810; zuletzt geändert durch Ges. vom 27.12.2003, BGBl. I 3022) – gültig bis Ende 2004
- Freizügigkeitsgesetz/EU vom 30.7.2004 (BGBl. I 1950) – gültig ab Januar 2005
Deutsches Recht-Asylrecht" />
Asyl und Flüchtlinge
- Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) in der Fassung vom, 27.7.1993 (BGBl. I 1361; zuletzt geändert durch Ges. vom 27.12.2003, BGBl. I 3022) – gültig bis Ende 2004
- Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) in der Fassung vom, 27.7.1993 (BGBl. I 1361; zuletzt geändert durch Ges. vom 30.7.2004, BGBl. I 1959) – gültig ab Januar 2005
- Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV) vom 4.12.1997 (BGBl. I 2852; zuletzt geändert durch VO vom 26.2.2003, BGBl. I 302)
Deutsches Recht-Einreise/Aufenthalt" />
Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung
- Ausländergesetz (AuslG) vom 9.7.1990 (BGBl. I 1354; zuletzt geändert durch Ges. vom 24.12.2003, BGBl. I 2954) – gültig bis Ende 2004
- Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAuslG) vom 18.12.1990 (BGBl I 2983; zuletzt geändert durch Ges. vom 23.12.2003, BGBl. I 2848) – gültig bis Ende 2004
- Arbeitsaufenthalteverordnung (AAV) vom 18.12.1990 (BGBl. I 2994; zuletzt geändert durch Ges. vom 24.12.2003, BGBl. I 2954) – gültig bis Ende 2004
- Ausländergebührenverordnung (AuslGebV) vom 19.12.1990 (BGBl. I 3002; zuletzt geändert durch Ges. vom 24.12.2003, BGBl. I 2954) – gültig bis Ende 2004
- Sozialgesetzbuch Buch 3 (SGB III) vom 24.3.1997 (BGBl. I 594; zuletzt geändert durch Ges. vom 23.12.2003, BGBl. I 2848) – Auszug – gültig bis Ende 2004
- Arbeitsgenehmigungsverordnung (ArGV) vom 17.9.1998 (BGBl. I 2899; zuletzt geändert durch Ges. vom 23.12.2003, BGBl. I 2848)
- Aufenthaltsgesetz – AufenthG,Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet vom 30.7.2004 (BGBl. I 1950)
- Aufenthaltsverordnung (Art. 1 der Verordnung zur Durchführung des Zuwanderungsgesetzes)
- Beschäftigungsverordnung
- Beschäftigungsvervahrensverordnung
Deutsches Recht-Integration" />
Integration und Soziales
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe – (Art. 1 des Ges. vom 27.12.2003, BGBl. I 3022)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in der Fassung vom 5.8.1997 (BGBl. I 2022; zuletzt geändert durch Ges. vom 30.7.2004, BGBl. I 1950)
- Integrationskursverordnung (IntV)
Deutsches Recht-Ausländerdaten" />
Ausländerdaten
- Ausländerzentralregistergesetz (AZR-Gesetz) vom 2.9.1994 (BGBl. I 2265; zuletzt geändert durch Ges. vom 30.7.2004, BGBl. I 1950)
- AZR-Durchführungsverordnung vom 17.5.1995 (BGBl. I 695; zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung zur Durchführung des Zuwanderungsgesetzes) – Auszug
- Ausländerdateienübermittlungsverordnung (AuslDÜV)
- Verordnung über die Führung von Ausländerdateien
Verwaltungsvorschriften zum Ausländerrecht" />
Verwaltungsvorschriften zum Ausländerrecht
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften für das Staatsangehörigkeitsrecht
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften für das Freizügigkeitsgesetz
- Allgemeine Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Schengener Durchführungsübereinkommen
- Allgemeine Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei
- Anwendungshinweise des BMI zum Aufenthaltsgesetz (AufenthG)


