Gesetze, Verordnungen, Richtlinien - "Europarecht</span

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Unionsbürger

Verträge

  1. Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (ABl. C 169 vom 18.7.2003)
  2. EWR-Abkommen (BGBl. 1993 II 266; 1993 II 1294)
  3. Freizügigkeitsabkommen EU/Schweiz (ABl. L 112 vom 30.4.2002; L 068 vom 12.3.2003 S. 1; L 023 vom 28.1.2004 S. 27; L 034 vom 6.2.2004 S. 72)

Verordnungen, Richtlinien, sonstige Rechtsakte

  1. RL 64/221/EWG vom 25.2.1964 betr. Sondervorschriften aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (ABl. 1964 S. 850)
  2. RL 68/360/EWG vom 15.10.1968 betr. Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen (ABl. 1968 L 257 S. 13)
  3. VO/EWG 1612/68 vom 15.10.1968 betr. Freizügigkeit der Arbeitnehmer (ABl. L 257 S. 2; zuletzt geändert durch VO/EWG 2434/92 vom 27.7.1992, ABl. L 245 S. 1)
  4. RL 2004/38/EG vom 29.4.2004 betr. Freizügigkeit der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen (ABl. L 158 vom 30.4.2004 S. 77; berichtigt in ABl. L 229 vom 29.6.2004 S. 35)

Seit langem sind Zuzug und Aufenthalt der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der EWG/EG durch das Gemeinschaftsrecht geregelt. Zudem hat die Europäische Union in den letzten Jahren vermehrt von ihren neuen Zuständigkeiten zur Regelung der Einreise, des Aufenthalts und der Integration sowie der Aufnahme von politisch Verfolgten und anderen Flüchtlingen aufgrund des Amsterdamer Vertrags Gebrauch gemacht. Daher finden sich die Grundlagen für das in Deutschland geltende Ausländerrecht einschließlich des Asyl- und Flüchtlingsrechts sowohl im Völkerrecht und im europäischen Gemeinschaftsrecht als auch im deutschen Verfassungs- und Gesetzesrecht. Die wichtigsten sind nachfolgend mit abgekürzten Titeln und genauen Fundstellen genannt. Die Volltexte können mit ihrer vollständigen Bezeichnung unter Service – Archiv eingesehen und abgeladen werden. Bei den Rechtsakten der EU-Organe ist zu beachten, dass eine große Anzahl in den letzten Monaten vor der EU-Erweiterung im Mai 2004 ergangen ist und die Fristen für ihre Umsetzung in das mitgliedstaatliche Recht teilweise noch nicht abgelaufen sind. Einige von ihnen sind in Deutschland in dem neuen Zuwanderungsrecht berücksichtigt, dieses ist aber noch nicht verkündet und wird in seinen wesentlichen Teilen erst am 1. Januar 2005 in Kraft treten.