Die Änderung der Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine sowie der Republik Moldau zur Änderung der Abkommen über die Erleichterungen bei der Erteilung von Visa sind seit dem 1. Juli 2013 anwendbar.
Es wird insbesondere auf die von der Bearbeitungsgebühr für Visaanträge befreiten Personenkreise hingewiesen, die jeweils in Art. 6 Abs. 4 erweitert wurden. Befreit sind danach auch:
— Angehörige freier Berufe, die an internationalen Ausstellungen, Symposien, Konferenzen oder ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen,
— Personen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Sport- Kultur- oder Lehrveranstaltungen, die von gemeinnützigen Organisationen veranstaltet werden, teilnehmen,
— Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen, die an Kursen, Seminaren oder Konferenzen teilnehmen sowie
— an offiziellen grenzübergreifenden Kooperationsformen der Europäischen Union beteiligte Personen.
Gem. Art. 10 Abs. 2 der Abkommen sind auch Inhabern von biometrischen Dienstpässen der Ukraine und der Republik Moldau visumfrei für höchstens 90 Tage pro Zeitraum von 180 Tagen.
Änderung des Visaerleichterungsabkommens EU-Moldau (861 kB 2013-07-10 23:03:42)
Änderung des Visaerleichterungsabkommens EU-Ukraine (869.73 kB 2013-07-10 23:05:56)