Mit Vorlage der Allgemeine Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei und zu Artikel 41 Absatz 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen (AAH – ARB 1/80)
– Fassung 2013 – vom 26. November 2013 wird den Ausländerbehörden eine dringend erforderliche Hilfestellung bei der Anwendung des Sonderrechts für türkische Staatsangehörige an die Hand gegeben.
Die Anwendungshinweise erfassen alle wichtigen Fragestellungen, die durch die Rechtsprechung des EuGH in den letzten Jahren geklärt wurden. Sie erhalten aber erhebliche Lücken in dem Bereich der Stillhalteklauseln. Hier wird die aktuelle Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Demir nicht berücksichtigt, die den Begriff des "ordnungsgemäßen Aufenthalts" in Art. 13 ARB 1/80 umfassend konkretisiert.
Die Anwendungshinweise erfüllen damit nicht den Wunsch an einer umfassenden Klärung der Auswirkungen der Stillhalteklauseln auf das Aufenthaltsgesetz. Insoweit ist der Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung des assoziationsrechtlichen Rechtsstatus Staatsangehöriger der Türkei im Aufenthalts-, Beschäftigungserlaubnis- und Beamtenrecht vom 30.01.2013 (BT-Drs. 17/12193) nicht obsolet geworden. Die Erwartungen, die anlässlich der Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Innenausschuss seitens der Regierungsvertreter und Experten geäußert wurden, werden nicht erfüllt. Eine einheitliche Anwendungspraxis in dem Anwendungsbereich der Stillhalteklauseln wird es auf absehbare Zeit nicht geben.
Die Ausirkungen der Stillhalteklauseln können in dem Online-Kommentar zu Art. 13 ARB 1/80 nachgelesen werden.
Dr. Dienelt, 18.12.2013