BGH - 3 StR 389/12 - Beschluss vom 11.12.2012

BGH - 3 StR 389/12 - Beschluss vom 11.12.2012

Verurteilung eines früheren Soltauer Betreuungsrichters wegen Rechtsbeugung in 18 Fällen wegen Verletzung der Anhörungspflichten in Unterbringungsfällen bzw. bei unterbringungsähnlichen Maßnahmen.

Verurteilung eines früheren Soltauer Betreuungsrichters wegen Rechtsbeugung in 18 Fällen wegen Verletzung der Anhörungspflichten in Unterbringungsfällen bzw. bei unterbringungsähnlichen Maßnahmen.

Dateiname: haft_bgh_3-str-38912_rechtsbeugung_111212.pdf
Dateigröße: 34.71 KB
Erstellungsdatum: 24.01.2013
Datum der letzten Aktualisierung: 24.01.2013