Verurteilung eines früheren Soltauer Betreuungsrichters wegen Rechtsbeugung in 18 Fällen wegen Verletzung der Anhörungspflichten in Unterbringungsfällen bzw. bei unterbringungsähnlichen Maßnahmen.
Verurteilung eines früheren Soltauer Betreuungsrichters wegen Rechtsbeugung in 18 Fällen wegen Verletzung der Anhörungspflichten in Unterbringungsfällen bzw. bei unterbringungsähnlichen Maßnahmen.
Dateiname: | haft_bgh_3-str-38912_rechtsbeugung_111212.pdf |
Dateigröße: | 34.71 KB |
Erstellungsdatum: | 24.01.2013 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 24.01.2013 |