OLG Celle - 22 W 29/09 - Beschluss vom 05.08.2009

OLG Celle - 22 W 29/09 - Beschluss vom 05.08.2009
Zur rechtswidrigen Anhörung des Betroffenen im Abschiebehaftverfahren durch einen ersuchten Richter.
  1. Die Entscheidung leidet an einem im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht heilbaren Verfahrensmangel, wenn die Kammer Tatsachen, auf die sie ihre Entscheidung stützt, dem Betroffenen vor ihrer Entscheidung nicht zur Kenntnis gegeben hat und dadurch den Anspruch der Betroffenen auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verletzt.
  2. Um sich einen persönlichen Eindruck von der Betroffenen entsprechend § 5 Abs. 1 FreihEntzG zu verschaffen, ist es in Abschiebungshaftsachen unzulässig, den Betroffenen durch einen ersuchten Richter anzuhören.
Dateiname: haft_olg-celle-anhoerung-durch-ersuchten-richter-050809.pdf
Dateigröße: 282.02 KB
Erstellungsdatum: 14.11.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 19.12.2009