OLG Düsseldorf - I-3 Wx 196/04 - Beschluss vom 23.07.2004

OLG Düsseldorf - I-3 Wx 196/04 - Beschluss vom 23.07.2004
Zur Amtsermittlungspflicht

Die persönliche Anhörung des Betroffenen ist nur ausnahmsweise verzichtbar. Sie gehört zum „Kernstück der Amtsermittlungspflicht“ (vgl. BVerfG in InfAuslR 1996, 198, 201). Durch sie soll sichergestellt werden, dass das Gericht von allem, was für die Entscheidung relevant sein könnte, tatsächlich Kenntnis erhält und es sich durch eigene Wahrnehmung einen Eindruck von der Persönlichkeit des Betroffenen verschafft.

Dateiname: haft_olg-duesseldorf-amtsermittlungspflicht-230704.pdf
Dateigröße: 86.41 KB
Erstellungsdatum: 17.12.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 19.12.2009