BGH - Az.: V ZB 35/10 - Beschluss vom 10.02.2010

BGH - Az.: V ZB 35/10 - Beschluss vom 10.02.2010

Zur Rechtsbeschwerdemöglichkeit der Behörden

Ohne Zulassung ist nach § 70 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen seine Inhaftierung zulässig.
Die Rechtsbeschwerde der beteiligten Behörde gegen eine Verkürzung der weiteren Sicherungshaft bedarf der Zulassung nach § 70 Abs. 2 Satz 1 FamFG.

Siehe auch den Kurzkommentar zum FamFG unter

icon Das neue FamFG und dessen rechtliche Auswirkungen (437.81 kB 2010-02-28 12:27:56)

Dateiname: haft_bgh_rechtsbeschwerdemoeglichkeit-der-behoerde_100210.pdf
Dateigröße: 273.16 KB
Erstellungsdatum: 28.02.2010
Datum der letzten Aktualisierung: 28.02.2010