LG Leipzig - 07 T 104/11 - Beschluss vom 20.09.2011

LG Leipzig - 07 T 104/11 - Beschluss vom 20.09.2011

Gemeinsame Inhaftierung von Abschiebungsgefangenen und Untersuchungshaftgefangenen verstößt gegen Art. 16 Abs. 1 RL 2008/115/EG.

Mit Anlage (Auffassung der EU-Kommission, die ebenfalls die strikte Trennung von Untersuchungs- und Abschiebungshaft fordert, im Schreiben vom Mai dieses Jahres an den Jesuiten-Flüchtlingsdienst).

Dateiname: haft_lg-leipzig_trennungsgebot-gefangene_200911.pdf
Dateigröße: 674.77 KB
Erstellungsdatum: 23.11.2011
Datum der letzten Aktualisierung: 23.11.2011