OLG Düsseldorf - I-3 Wx 85/05 - Beschluss vom 21.04.2006

OLG Düsseldorf - I-3 Wx 85/05  - Beschluss  vom 21.04.2006 Zur vollziehbaren Ausreisepflicht als Voraussetzung der Sicherungshaft (hier: Zustellungsmangel). Nach § 15 Abs. 1 a) VwZG kann eine öffentliche Zustellung dann erfolgen, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist. Dafür reicht es aber nicht aus, dass die Behörde den Aufenthaltsort nicht kennt. Erforderlich ist vielmehr, dass sich der Aufenthaltsort trotz gründlicher und sachdienlicher Bemühungen um Aufklärung nicht ermitteln lässt. Die öffentliche Zustellung ist nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte als letztes Mittel der Bekanntgabe nur zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (vgl.BVerwGE 104, 301, 306f., mwN; OVG Bremen InfAuslR 2005, 201, 203).
Dateiname: haft_olg-duesseldorf_vollziehbare-ausreisepflicht_zustellungsmangel_210406.pdf
Dateigröße: 92.31 KB
Erstellungsdatum: 24.12.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 24.12.2009