OLG Frankfurt am Main - 20 W 223/08 - Beschluss vom 16.09.2010

OLG Frankfurt am Main - 20 W 223/08 - Beschluss  vom 16.09.2010

Zum Scheitern der Abschiebung:

Die Haftanordnung zur Sicherung einer Abschiebung ist mit der durch die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht begonnenen Abschiebung, indem der Betroffene zum Besteigen des Flugzeugs gezwungen worden war, beendet.

Dateiname: haft_olg-ffm_haftbeschluss-endet-mit-beginn-der-abschiebung_160910.pdf
Dateigröße: 277.11 KB
Erstellungsdatum: 22.11.2010
Datum der letzten Aktualisierung: 22.11.2010