BGH - V ZB 121/10 - Beschluss vom 07.05.2010

BGH - V ZB 121/10 - Beschluss vom 07.05.2010
  1. Zur Unbestimmtheit einer Abschiebungsandrohung und Einbeziehung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung als Tatsachenwürdigung.
  2. Die Aufrechterhaltung der Freiheitsentziehung durfte das Beschwerdegericht schließlich nicht mit dem Allgemeininteresse an einer wirksamen Abschiebung rechtfertigen.

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Mittlerweile Abschluss des Hauptsacheverfahrens unter

BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - V ZB 121/10 -
Dateiname: haft_bgh_bestimmtheit-der-abschiebungsanordnung_haftvoraussetzungen-1_070510.pdf
Dateigröße: 279.43 KB
Erstellungsdatum: 29.05.2010
Datum der letzten Aktualisierung: 22.12.2010