BVerfG - 2 BvR 1195/08 - Beschluss vom 25.09.2009

BVerfG - 2 BvR 1195/08 - Beschluss vom 25.09.2009
Zu den Anforderungen an einen Beschluss wegen einstweiliger Freiheitsentziehung
  1. § 6 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. 2 Satz 1 FEVG enthält eine Verfahrensgarantie, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG fordert und mit verfassungsrechtlichen Schutz versieht.
  2. Diese Bestimmung fordert auch für den Erlass einer einstweiligen Anordnung einen mit Gründen versehen schriftlichen Beschluss.
Dateiname: haft_bverfg_schriftlicher_beschluss__11_fevg_250909.pdf
Dateigröße: 497.62 KB
Erstellungsdatum: 19.10.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 19.12.2009