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LG Oldenburg - 14 T 11178/08 - Beschluss vom 07.04.2010
Eine nach dem FEVG ergangene einstweilige Anordnung ist rechtswidrig, sofern keine Antrag auf Sicherungshaft in der
Hauptsache
gestellt wurde.
Zum
Beschleunigungsgebot
bei erneuter Zurückschiebung in dasselbe Land bei
Dublin-Verfahren
.
Dateiname:
haft_lg-oldenburg_dauer-zs-bei-dublin-verfahren_070410.pdf
Dateigröße:
273.04 KB
Erstellungsdatum:
30.05.2010
Datum der letzten Aktualisierung:
30.05.2010
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