OLG Celle - 22 W 26/09 - Beschluss vom 16.06.2009

OLG Celle - 22 W 26/09 - Beschluss vom 16.06.2009 Das Verfahren betrifft eine ohne vorherige richterliche Entscheidung erfolgte Freiheitsentziehung eines Betroffenen nach § 62 Abs. 4 AufenthG zum Zwecke der Abschiebung mittels „kleiner Sicherungshaft“.
Das OLG weist – zutreffend – darauf hin, dass § 62 Abs. 4 AufenthG für eine Ingewahrsamnahme eines Betroffenen durch die Verwaltungsbehörde im Vorfeld einer geplanten „kleinen Sicherungshaft“ nach § 62 Abs. 2 S. 2 AufenthG ausweislich des hier eindeutigen Wortlautes keinen Raum lässt. Beabsichtigt die Verwaltungsbehörde also Abschiebungshaft nach § 62 Abs. 2 S. 2 AufenthG zu beantragen, muss sie vor einer Inhaftierung der abzuschiebenden Person stets eine richterliche Entscheidung herbeiführen.
Dateiname: haft_olg_celle_kleine_sihaft_o_62_iv_160609_mnet.pdf
Dateigröße: 474.73 KB
Erstellungsdatum: 13.08.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 17.10.2009