OLG Frankfurt am Main - 20 W 108/05 - Beschluss vom 11.01.2006

OLG Frankfurt am Main - 20 W 108/05 - Beschluss vom 11.01.2006

Zum mangelnden Festnahmerecht der Ausländerbehörden nach altem Recht und zu § 62 IV AufenthG:

  1. Es gibt keine auf Bundesrecht beruhende gesetzliche Ermächtigung, die es der Ausländerbehörde ohne vorherige richterliche Anordnung gestattet, einen Ausländer festzunehmen und bis zur Anordnung der Abschiebungshaft festzuhalten.
  2. Wenn die Polizei einen Ausländer ausschließlich im Interesse und im Einverständnis der Ausländerbehörde festnimmt, festhält und dem Abschiebungshaftrichter vorführt, kann sich die Ausländerbehörde nicht nachträglich darauf berufen, die Polizei habe den Ausländer auf Grund von Vorschriften nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) festgenommen und festgehalten.
Dateiname: haft_olg-ffm_kein-festnahmerecht-fuer-haftantragstellende-beh_110106.pdf
Dateigröße: 289.09 KB
Erstellungsdatum: 23.12.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 23.12.2009