OLG Hamm - I-15 Wx 333/09 - Beschluss vom 15.12.2009

OLG Hamm - I-15 Wx 333/09 - Beschluss  vom 15.12.2009

Zur einstweiligen Haft bei Untertauchen und zur Länge der Haftdauer bei § 11 FEVG (§ 427 FamFG)

  1. Gegen den untergetauchten Ausländer kann eine Haft auch im Wege der einstweiligen Anordnung nicht angeordnet werden (wie OLG Zweibrücken InfAuslR 2009, 399).
  2. § 64 IV S. 2 AufenthG macht eine vorläufige Haftanordnung entbehrlich und ist auch deshalb der früheren Vorgehensweise vorzuziehen, weil im Zeitpunkt des Erlasses der vorläufigen Haftanordnung noch nicht feststeht, ob der Aufenthalt des Ausländers innerhalb der nur kurzfristig zu bemessenden vorläufigen Haftanordnung bekannt wird und ob der Ausländer tatsächlich am Ort des Gerichts auftaucht, das über den Haftantrag entschieden hat.

Siehe hierzu auch:

icon Das neue FamFG und dessen rechtliche Auswirkungen (434.99 kB 2010-02-22 21:17:34)

icon OLG Zweibrücken - 3 W 129/09 - Beschluss vom 18.08.09 (2.26 MB 2009-11-13 23:17:56)

Dateiname: olg-hamm_vorlaeufige-haft-bei-untertauchen_151209.pdf
Dateigröße: 48.76 KB
Erstellungsdatum: 22.02.2010
Datum der letzten Aktualisierung: 22.02.2010