OLG Oldenburg - 13 W 63 u. 82-05 - Beschluss vom 10.04.2006

OLG Oldenburg - 13 W 63 u. 82-05 - Beschluss vom 10.04.2006
OLG Oldenburg zu den formellen Anforderungen nach dem FEVG, insbesondere in Bezug auf die einstweilige Anordnung nach § 11
In der Anlage: OLG München vom 28. Oktober 2005 Az.: 34 Wx 124-05
  1. Zur einstweiligen Anordnung nach § 11 FEVG (FrhEntzG).
  2. Zur kleinen Sicherungshaft nach § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Frage der Entziehungsabsicht):
  3. Die Verweigerung der Ausreise begründet für sich allein noch nicht den Verdacht, sich der Abschiebung entziehen zu wollen.
OLG Oldenburg zu den formellen Anforderungen nach dem FEVG, insbesondere in Bezug auf die einstweilige Anordnung nach § 11
In der Anlage: OLG München vom 28. Oktober 2005 Az.: 34 Wx 124-05
  1. Zur einstweiligen Anordnung nach § 11 FEVG (FrhEntzG).
  2. Zur kleinen Sicherungshaft nach § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Frage der Entziehungsabsicht):
  3. Die Verweigerung der Ausreise begründet für sich allein noch nicht den Verdacht, sich der Abschiebung entziehen zu wollen.
Dateiname: haft_olg_oldenburg_o_11_fevg_kleine_sicherungshaft_100406.pdf
Dateigröße: 771.15 KB
Erstellungsdatum: 30.08.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 19.12.2009