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OLG Oldenburg - 13 W 63 u. 82-05 - Beschluss vom 10.04.2006
OLG Oldenburg zu den formellen Anforderungen nach dem FEVG, insbesondere in Bezug auf die einstweilige Anordnung nach § 11
In der Anlage: OLG München vom 28. Oktober 2005 Az.: 34 Wx 124-05
Zur einstweiligen Anordnung nach § 11 FEVG (FrhEntzG).
Zur
kleinen Sicherungshaft
nach § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Frage der Entziehungsabsicht):
Die
Verweigerung der Ausreise
begründet für sich allein noch nicht den Verdacht, sich der Abschiebung entziehen zu wollen.
Dateiname:
haft_olg_oldenburg_o_11_fevg_kleine_sicherungshaft_100406.pdf
Dateigröße:
771.15 KB
Erstellungsdatum:
30.08.2009
Datum der letzten Aktualisierung:
19.12.2009
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