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Maibaum Rechtsanwalts GmbH
Gustav-Heinemann-Ufer 56
50968 Köln
Nordrhein-Westfalen
Die Maibaum Rechtsanwalts GmbH unter Leitung von Fachanwalt Björn Maibaum (seit über 22 Jahren als Spezialist im Migrationsrecht tätig) berät und vertritt ausschließlich im Migrationsrecht – mit einem Schwerpunkt auf der Fachkräftemigration und Corporate Migration: der rechtssicheren Einstellung, Beschäftigung und Entsendung ausländischer Fachkräfte und Führungskräfte für Unternehmen.
Die Beratung und Vertretung erfolgt nicht nur am Kanzleisitz in Köln, sondern bundesweit, vor Behörden und Verwaltungsgerichten.
Unternehmen, die ausländische Fachkräfte nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz einstellen oder ein bestehendes Team rechtssicher weiterbeschäftigen wollen, begleiten wir von der Einwanderungsstrategie bis zum erfolgreichen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnissen. Dazu zählen die Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ebenso wie die Vertretung im Botschaftsverfahren, Vorabzustimmung, die Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung zu den aktuellen Gehaltsgrenzen bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte sowie die Koordination mit Ausländerbehörden, Auslandsvertretungen und der Bundesagentur für Arbeit. Wir betreuen Unternehmen branchenübergreifend, mit besonderer Erfahrung in der IT- und Softwarebranche, im Ingenieurwesen und Technologiesektor, im Gesundheits- und Pflegewesen sowie in der Bau- und Immobilienbranche.
Für hochqualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss prüfen wir die Voraussetzungen der Blauen Karte EU, einschließlich der abgesenkten Gehaltsgrenzen für Mangelberufe wie IT, Ingenieurwesen, Mathematik und Humanmedizin, und begleiten den gesamten Antragsprozess – von der Beantragung des Arbeitsvisums bei der Auslandsvertretung bis zur Erteilung des Aufenthaltstitels in Deutschland.
Ausländische Bildungs- und Berufsabschlüsse müssen für viele Aufenthaltstitel als gleichwertig anerkannt werden. Wir unterstützen Unternehmen und Fachkräfte bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Berufserfahrung gegenüber den zuständigen Anerkennungsstellen und sorgen für eine reibungslose Anrechnung im Aufenthaltsverfahren.
Für Unternehmen, die internationale Talente noch vor einem konkreten Stellenangebot (etwa über eine unqualifizierte Beschäftigung oder eine Probebeschäftigung) binden möchten, beraten wir zur Chancenkarte als punktebasiertem Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt – einschließlich der Voraussetzungen an Sprachkenntnisse, Lebensunterhaltssicherung und dem Wechsel in einen regulären Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit.
Für Führungskräfte und leitende Angestellte begleiten wir Aufenthaltsverfahren, die ohne Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit auskommen. Darüber hinaus beraten wir bei der Gründung von Unternehmen durch ausländische Staatsangehörige in Deutschland und den damit verbundenen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erlangung eines Aufenthaltstitels zur Geschäftsführung.
Wir klären für Arbeitgeber verbindlich, ob ein bestehender Aufenthaltstitel zur Beschäftigung berechtigt, welche Behörde zuständig ist und wie sich Verfahren beschleunigen lassen – etwa wenn ein Aufenthaltstitel auszulaufen droht oder eine Beschäftigungserlaubnis erst noch eingeholt werden muss. Dazu gehört auch die Beratung zur Hinweispflicht des Arbeitgebers nach § 45c AufenthG sowie zum erforderlichen Sprachnachweis, etwa zur Bedeutung des B1-Zertifikats für aufenthaltsrechtliche Verfahren.
Wird ein Visums- oder Aufenthaltsantrag abgelehnt oder bearbeitet die Behörde zu langsam, prüfen wir die Erfolgsaussichten von gerichtlichen Anträgen, Widerspruch, Untätigkeitsklage oder Klage vor dem Verwaltungsgericht und setzen die Rechte des Unternehmens und der betroffenen Fachkraft konsequent durch – nötigenfalls auch im Wege der Vollstreckung gegen Behörden. Auch bei verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen und im Falle des Vorwurfs illegaler Beschäftigung oder Schwarzarbeit verteidigen wir Unternehmen kompetent vor den zuständigen Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Damit internationale Mitarbeitende sich in Deutschland langfristig niederlassen, beraten wir zur Familienzusammenführung von Ehegatten und Kindern sowie zum Elternnachzug für Fachkräfte – ein zunehmend wichtiges Argument für Unternehmen im internationalen Wettbewerb um Talente.
Wir begleiten Fachkräfte und Unternehmen auf dem Weg zum unbefristeten Aufenthaltstitel nach § 9 AufenthG oder auch nach der EU Daueraufenthaltsrichtlinie – einschließlich der Voraussetzungen wie Rentenversicherung, gesichertem Lebensunterhalt und Sprachniveau B1 – sowie der Erleichterungen für Inhaber der Blauen Karte EU und für hochqualifizierte Fachkräfte.
Neben der Beratung von Unternehmen begleiten wir Privatpersonen bei der Einbürgerung und in allen Fragen des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts: von den Erleichterungen bei der Einbürgerung von Vollzeiterwerbstätigen über den Erklärungserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 5 StAG bis zur Wiedergutmachungseinbürgerung nach Art. 116 GG und § 15 StAG für Nachkommen NS-Verfolgter. Bearbeitet die Einbürgerungsbehörde zu langsam, prüfen wir die Erfolgsaussichten einer Untätigkeitsklage und setzen Ihren Anspruch konsequent durch.
Ergänzend beraten wir zu Fragen des Asyl- und internationalen Schutzstatus, insbesondere zu den aufenthaltsrechtlichen Folgefragen nach Abschluss des Asylverfahrens – etwa zum Übergang in einen regulären Aufenthaltstitel oder zur Beschäftigungsmöglichkeit während eines laufenden Verfahrens.