Der Beitrag geht auf die grundsätzliche Bedeutung des Freizügigkeitsrechtes nach dem AEUV (vormals EGV) ein. Im Kern wird die Bedeutung der Unionsbürgerschaft im Lichte der aktuellen Rechtssprechung behandelt und auf die so genannten Rückkehrfälle sowie auf die Reiserechte für drittstaatsangehörigen Familienmitgliedern von EU-Bürgern eingegangen.
Überarbeiteter Aufsatz von Holger Winkelmann
(ursprünglich veröffentlicht in InfAuslR 2/2009, S. 45-49)
Redaktionell bearbeitet am 20.01.2010:
Die offizielle Abkürzung für den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist "AEUV".
Dateiname: | beitrag_inanspruchnahme-freizuegigkeitsrecht_090410.pdf |
Dateigröße: | 308.66 KB |
Erstellungsdatum: | 12.12.2009 |
Letztes Update am: | 01.08.2011 |