BGH - V ZB 141/10 - Beschluss vom 07.04.2011

BGH - V ZB 141/10 - Beschluss vom 07.04.2011
  1. Nicht ausreichend ist, wenn sich in den Verfahrensakten kein Haftantrag befindet, auch wenn eine Ablichtung eines fünfseitigen Antrags auf Anordnung der Sicherungshaft in jedenfalls dem Beschwerdegericht vorgelegten Ermittlungsakten der Bundespolizei vorhanden ist.
  2. Die Zweifel an einer den Anforderungen nach § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG entsprechenden Antragstellung wirken sich zu Lasten der Behörde aus.
Dateiname: haft_bgh-keine-vorlage-des-haftantrags-070411.pdf
Dateigröße: 89.24 KB
Erstellungsdatum: 27.05.2011
Datum der letzten Aktualisierung: 27.05.2011