Zur Frage der Unzuständigkeit bei Haftantragstellung durch die örtlichen Bundespolizeiinspektionen:
Von den Bundespolizeiinspektionen gestellte Haftanträge sind solche der jeweiligen übergeordneten Bundespolizeidirektionen.
Ergänzt am 19.04.2010 durch eine frühere Entscheidung des LG Berlin vom 10.02.2010, das - wenig überzeugend - entgegengesetzter Auffassung war.
Erweiterung der Kommentierung am 22.04.2010.
Zur Frage der Unzuständigkeit bei Haftantragstellung durch die örtlichen Bundespolizeiinspektionen:
Von den Bundespolizeiinspektionen gestellte Haftanträge sind solche der jeweiligen übergeordneten Bundespolizeidirektionen.
Ergänzt am 19.04.2010 durch eine frühere Entscheidung des LG Berlin vom 10.02.2010, das - wenig überzeugend - entgegengesetzter Auffassung war.
Erweiterung der Kommentierung am 22.04.2010.
Dateiname: | haft_bgh_zustaendigkeit-der-bpold_300310_220410.pdf |
Dateigröße: | 299.86 KB |
Erstellungsdatum: | 17.04.2010 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 22.04.2010 |