Unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist es, dass Haftentscheidungen auf zureichender richterlicher Aufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht.
Dies gilt auch für einstweilige Haftanordnungen.
Dateiname: | haft_bverfg_begruendung-ausreisepflicht_amtsermittlung_090212.pdf |
Dateigröße: | 108.04 KB |
Erstellungsdatum: | 10.03.2012 |
Letztes Update am: | 10.03.2012 |