BVerfG - 2 BvR 1064/10 - Beschluss vom 09.02.2012

BVerfG - 2 BvR 1064/10 - Beschluss  vom 09.02.2012

Unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist es, dass Haftentscheidungen auf zureichender richterlicher Aufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht.
Dies gilt auch für einstweilige Haftanordnungen.

Dateiname: haft_bverfg_begruendung-ausreisepflicht_amtsermittlung_090212.pdf
Dateigröße: 108.04 KB
Erstellungsdatum: 10.03.2012
Datum der letzten Aktualisierung: 10.03.2012