BVerfG - 2 BvR 347/00 - Beschluss vom 15.12.2000

BVerfG - 2 BvR 347/00 - Beschluss vom 15.12.2000

Zur Amtsermittlungspflicht und Bindungswirkung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen:

Der in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit gewährleistet in Verbindung mit dem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG eine umfassende Prüfung der Voraussetzungen für eine Anordnung von Abschiebungshaft in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Insbesondere verpflichtet er ein Gericht, das gegen einen Ausländer Abschiebungshaft angeordnet hat, im Rahmen zulässiger Rechtsbehelfe zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Haft noch vorliegen oder auf Grund nachträglich eingetretener - und auch im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde berücksichtigungsfähiger - Umstände entfallen sind.

Zu solchen Umständen zählt namentlich - und in der Regel - das Ergehen einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, durch die der Inhaftierte der Ausreisepflicht ledig oder die Durchführbarkeit seiner Abschiebung für längere Zeit oder auf Dauer gehindert wird.

Dateiname: haft_bverfg_amtsermittlung_verwaltungsger.-entsch._151200.pdf
Dateigröße: 105.48 KB
Erstellungsdatum: 05.02.2011
Datum der letzten Aktualisierung: 05.02.2011