BVerwG 5 C 13.07 - B. v. 18.2.2008

BVerwG 5 C 13.07 - B. v. 18.2.2008

Rücknahme einer Einbürgerung wegen bewusster Täuschung; Verlust der Unionsbürgerschaft durch Rücknahme der Einbürgerung eines vormaligen Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union.

Leitsatz:
Zur Frage, ob Gemeinschaftsrecht der Rechtsfolge des Verlusts der Unionsbürgerschaft (und der mit dieser verbundenen Rechte und Grundfreiheiten) entgegensteht, der sich daraus ergibt, dass eine nach nationalem (deutschem) Recht an sich rechtmäßige Rücknahme einer durch arglistige Täuschung erschlichenen Einbürgerung in den Staatsverband eines Mitgliedstaats (Deutschland) dazu führt, dass im Zusammenwirken mit dem nationalen Staatsangehörigkeitsrecht eines anderen Mitgliedstaats (Österreich) wie hier im Falle des Klägers infolge des Nichtwiederauflebens der ursprünglich österreichischen Staatsangehörigkeit Staatenlosigkeit eintritt (Vorlage zur Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften).

Beschluss des 5. Senats vom 18. Februar 2008 - BVerwG 5 C 13.07

Dateiname: 5_c_13.07-b-v-18.2.2008.pdf
Dateigröße: 81.89 KB
Erstellungsdatum: 09.05.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 09.05.2009