Staatsangehörigkeit, Verlust der - durch Legitimation; Verlust der Staatsangehörigkeit durch Legitimation; Legitimation, Verlust der Staatsangehörigkeit; Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Leitsatz:
§ 17 Nr. 5 RuStAG 1913 widersprach Art. 3 Abs. 2 GG und blieb - ungeachtet seiner förmlichen Aufhebung durch (einfaches) Gesetz erst zum 1. Januar 1975 - nach Art. 117 Abs. 1 GG nicht über den 31. März 1953 hinaus in Kraft.
Urteil des 5. Senats vom 29. November 2006 - BVerwG 5 C 5.05
Staatsangehörigkeit, Verlust der - durch Legitimation; Verlust der Staatsangehörigkeit durch Legitimation; Legitimation, Verlust der Staatsangehörigkeit; Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Leitsatz:
§ 17 Nr. 5 RuStAG 1913 widersprach Art. 3 Abs. 2 GG und blieb - ungeachtet seiner förmlichen Aufhebung durch (einfaches) Gesetz erst zum 1. Januar 1975 - nach Art. 117 Abs. 1 GG nicht über den 31. März 1953 hinaus in Kraft.
Urteil des 5. Senats vom 29. November 2006 - BVerwG 5 C 5.05
| Dateiname: | 5_c_5.05-u-v-29.11.2006.pdf |
| Dateigröße: | 60.4 KB |
| Erstellungsdatum: | 12.11.2007 |
| Datum der letzten Aktualisierung: | 03.05.2009 |