BayOblG - 3Z BR 1/01 - Beschluss vom 11.04.2001

BayOblG - 3Z BR 1/01 - Beschluss vom 11.04.2001
Effektiver Rechtsschutz nach Erledigung der Hauptsache
  1. Nach Erledigung der Hauptsache besteht für die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme grundsätzlich kein schutzwürdiges Interesse mehr (vgl. BayObLGZ 1993, 82; 1997, 276 und 287).
  2. Jedoch kann das gemäß Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistete Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163/2164) ausnahmsweise gebieten, dem Betroffenen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme den vorgegebenen Instanzenzug zu eröffnen.
  3. In Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf einen Zeitraum beschränkt, in welchem der Betroffene die gerichtliche Überprüfung in dem von der Prozeßordnung vorgegebenen Instanzenzug kaum erlangen kann, ist ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des Eingriffs grundsätzlich zu bejahen (BayObLGZ 1999, 24 m.w.N.; 2000, 220/221).
Dateiname: haft_BayOblG_Fortsetzungsfeststellungsinteresse_Botschaftsvorf_110401.pdf
Dateigröße: 103.4 KB
Erstellungsdatum: 14.11.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 19.12.2009