BGH - V ZB 162/10 - Beschluss vom 02.12.2010

BGH - V ZB 162/10 - Beschluss vom 02.12.2010

An einem anerkennenswerten Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen fehlt es aber, wenn dieser - wie hier - in dem von der Haftanordnung nach § 421 FamFG erfassten Zeitraum eine Freiheitsstrafe wegen einer von ihm begangenen Straftat verbüßte und der Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht damit in der Sache gerechtfertigt war (vgl. BayObLG, FGPrax 2004, 307, 308 mwN).

Dateiname: haft_bgh_kein-reha-interesse-bei-rm.-strafhaft_021210.pdf
Dateigröße: 81.6 KB
Erstellungsdatum: 02.01.2011
Datum der letzten Aktualisierung: 02.01.2011