BVerfG, Beschluss vom 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04 -

BVerfG, Beschluss vom 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04 -
  1. Die Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für eine polizeiliche Ingewahrsamnahme ist verfassungswidrig.
  2. Der Hoheitsakt der polizeilichen Ingewahrsamnahme hat für den später erlassenen Kostenbescheid keine Vorwirkung. Dementsprechend muss sich der betroffene Bürger, wendet er sich gegen den später erlassenen Kostenbescheid, nicht entgegenhalten lassen, dass er zuvor von der Rechtsschutzmöglichkeit gegen die polizeiliche Ingewahrsamnahme keinen Gebrauch gemacht hat.
  3. Die polizeiliche Ingewahrsamnahme und die versammlungsrechtliche Auflösung unterfallen von Verfassungs wegen sich gegenseitig ausschließenden Regelungsregimen.
Dateiname: haft_bverfg_kostenbescheid-bei-gewahrsamnahme_290710.pdf
Dateigröße: 121.36 KB
Erstellungsdatum: 28.08.2010
Datum der letzten Aktualisierung: 28.08.2010