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BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.10.2009 - 1 BvR 2395/09 -
Effektiver Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG ist
durch die Möglichkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klageerhebung ausreichend gewährleistet.
Dateiname:
haft_bverfg-effektiver-rechtschutz-bei-anordn-aufsch-wirkung-301009.pdf
Dateigröße:
88.29 KB
Erstellungsdatum:
27.11.2009
Letztes Update am:
19.12.2009
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