LG Paderborn - 9 T 1/11 - Beschluss vom 20.01.2011

LG Paderborn - 9 T 1/11 -  Beschluss vom 20.01.2011
  1. Zur Verletzung des Beschleunigungsprinzips aus Art. 2 Abs. 2 GG und des Verhältnismäßigkeitsprinzips.
  2. Die Ausländerbehörde ist als Ordnungsbehörde selbst Teil der staatlichen Verwaltung und kann damit nicht Träger grundrechtlich geschützter Positionen sein, aus denen sich ein Anspruch auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer gerichtlichen Entscheidung ableiten ließe.
Dateiname: haft_lg-paderborn_beschleunigungsprinzip_feststellungsinterersse-beh_200111.pdf
Dateigröße: 94.67 KB
Erstellungsdatum: 10.08.2011
Datum der letzten Aktualisierung: 10.08.2011